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gegnung, obwohl fid der Inhalt derfelben natürlich auch gegen den Ver-£heidiger
 des U. Smith Fehrt, nicht ftehen bleiben, weil e8 fich einestheil$
für mich um eine erweiterte Frage handelt, anderentheils aber auch wiederum
Rau felbft in diefem Falle leicht in einem zu ungünftigen Lichte erfcheinen
würde. € [äßt fich durchaus nicht in Abrede ftellen, daß Nau wiederholt
und genügend den aus der Verfchiedenheit der praktifchen Situationen her:
borgehenden Motiven für die Befchlußnahme über Maßregeln der Wolls:
wirthfchaftspolitit Rechnung trägt 1); fchon feine Cintheilung der politifchen
Dekonomie in Volkswirthfchaftslehre und Volkswirthfchaftspolitit (nebft
Hinanzwiffenfchaft) will gerade nach diefer Seite hin der Wahrheit Raum
verfchaffen und er wik durchaus nicht ein gefhloffenes Sefammtergebniß feiner
Lehre auf alle Staaten und Völter gleichmäßig angewendet wiffen. Gleich:
wohl fcheint er mir die Bedeutung jenes gegen Smith gerichteten Bor:
mwurfs und die Tragweite einer Anerkennung feines Segenfabes nicht in voller
 Sröße abgefchägt zu haben und durch Fundamentalbeftimmungen , an
denen er fefthält, daran gehindert zu werden.
Dahin rechne ih Rau’s Unfiht von dem Volke, die er feiner
Nationaldtonomie zu Grunde legt. »Der Staat befteht«, fagt er 2), »(abz
gefehen vom Stantsoberhaupte) aus einer Anzahl von Menfchen, welche in
gefeblicher Drdnung beifammen leben. Sie heißen Staatsbürger, fofern fie
al$ Genoffen der Staatsverbindung angefehen werben und als folche gewiffe
Rechte genießen; ihre Sefammtheit ift das Volk, die Nation im ftaatswif:
fenfhaftlichen Sinne des Wortes.« Bon dem Volke in diefem Sinne unterfcheidet
 er (in der Note) ein Volk »im hiftorifch genealogifhen Sinne, in
Beziehung auf Abftammung und Abfonderung«, Aber gerade der Begriff
des Volkes in diefem Sinne ift es, deffen Bedeutung für die politifche Deko:
nomie und ihre gefchichtliche Entwiklung geltend gemacht werden muß und
die Zugrundelegung des Volkes »im fraatswiffenfchaftlichen Sinne« zeigt fich
als eines der unhaltbaren Fundamente für den Übfolutismus der Theorie. —
Nicht minder die von NMau entfchieden feftgehalktene , miederholt vertheidigte
Unficht, daß »das Verhältnik des Menfchen zu den fachlichen Gütern, als

führe immer von felbft mit Nothmwenbdigkeit zum Gemeinwohl«, fiehe wei:
ter unten. .
Bergl. die Anfichten der Volkswirthfhaft, Leipzig 1821. — De vi naturae
in rempublicam. Heidelberg 1831. Die Recenfion des Buches von Lift
im Archiv von 1843, insbefondere S. 266 fl., wo fih freilich au Belege
für bas finden, was in unferem Terte weiter unten gegen Mau bemerkt ift;
dazu Fommen die Stellen im Lehrbuche der politifchen Dekonomie, wo Rau
die praktifhen Rückfichten der Volkswirthfchaftspolitit der allaemein theore:
tijden Haltung der. Nationalbfonomie gegenüberftellt.
) SGrundfäße der- VBolkswirthfchaftsiehre 8. 4. Veral. auch 8. 5.