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den unentbehrlichen Hülfsmitteln zur Erreichung Teiner meiften Zwerke, uns
wandelbar fei«. Diefer Sag {ft einer von den beiden, auf weichen, nach
Rau, die Möglichkeit beruht, überhaupt vollswirthfchaftlihe Negeln und
Sefege aufzuftenlen 1). In der That, man kann nicht genug auf die außerz
ordentliche Bedeutung diefes Sahes hinweifen. Wäre er wahr und zwar in
dem Sinne, in dem Umfange wahr, wie ihn Nau Fefthält, fo wäre e® die
Hauptaufgabe, die ergiebigfte Arbeit für die Nationaldtonomie, eine für alle
Zeiten und alle Bölker abfolut giltige Lehre zu gewinnen, und alle Conz
ceffionen an gefhichtlihe Bedingungen, welche über die Berlckfichtigung der
vis naturae in rempublicam abfeiten der Bolkswirthfchaftspolitit hinausgehen,
 müßten als durchaus unberechtigt erfheinen. Bei Nau vermiffe ich
denn au ganz insbefondere die Anerkennung der vis hominis in rempublicam.
 (Einen einzelnen pofitiven Beleg dafür erkenne ich darin, daß mit
zanz richtiger Confequenz aus jener Annahme eines »unwandelbaren Vers
ltniffes ‚des Menfehen zu den Sachgltern« der Menfch felbft auf dem
oolfswirthfchaftlichen Gebiete als eine fich immer und überall ganz gleich:
öleibende Größe deshalb auftritt, weil audy Mau die Öfonomifhe Thätigkeit
deffelben auf den unwandelbaren Inftinct des perfönlichen Intereffes, des
Privategoismus, auf die undezwinglichen Antriebe der Cigenliebe zurück
führt 2). Nau will damit Feinesmwegs den Cigennug empfehlen, er fieht
ion nur al eine Thatfache an, die, abgefehen von aller fittlihen Beurtheiz
lung, anerfannt werden müffe 3), und auch wir weifen hier auf diefe Anficht
durchaus nicht in dem Hinblik auf eine Discuffion aus ethifchen Motiven,
fondern nur deshalb hin, weil überhaupt ein unwiderftehlicher, immer und
äberall fich gleich bleibender unwandelbarer Snftinet des Menfchen als eine
nothiwendige Borausfegung für die Gewinnung ‚der nationaldfonomifchen
BSefeße zu Grunde gelegt wird. - Chenfo fcheint Nau fich FeinestwegS gegen:
wärtig zu halten, daß die Berfelbfiftändigung des wirthfehaftlichen Clementes,
die Loslöfung deffelben aus dem Gefammteompler aud) des Bolks= und
Staatslebens für die begriffliche Unterfcheidung des Theoretikers zwar alferdings
 möglich ift, ja immerhin nothwendig werden Kann, dem Leben gegen:
Äber jedoch immer als ungefchichtlidh und unwirklich dafteht und darum die
Urfache irrthümlicher NMefultate werden muß, f{obald von jenem Standpunkte
aus die volle Wahrheit des wirklichen Lebens durch die Wiffenfchaft reprodus
tirt werden fol. Ih meine nicht, daß man Überfähe, wie die Volkswirth-IchaftspolitiE
 den Zufammenhang der wirthfchaftlichen Kräfte und Hervorz
Srinaunaen mit der Befammtaufaahe des Sitaateg und des Volkstebens

‘) Srundfäße der Volkswirthfchaftslehre $. 11. 2.
‘) Vergl. z. B. ebendafelbft in der Vorrede S. XI fl.
’) Cbhendafelbit 8. 7. nn. 6.