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beachten müffe; auch nicht daß man die »bhefondere BWolkswirthihaftslehre«
neben dem allgemein giltigen Theile der Nationalökonomie nicht in Betracht
ziehe, fondern daß man glaubt, eben diefer allgemein giltige Theil mit feinen
„Sefehen und Regeln« Eönne und müffe auf der ifolirten und immer gleiz
hen Bafis »rein wirthfchaftlicher Elemente« auferbaut werden und ftelle
aud) fo Sefeße der Erfheinung dar, während man doch, weil man zum
Fundament nur Theile von der Grundlage nimmt, die in der Wirklichkeit
für die BVerhältniffe gerade der Vollswirthfchaft gegeben if, auch im
beften Falle nur zu Factoren der Erfcheinung gelangen Fann und auch die
leßten NRefuktate der Theorie gar nicht der wiffenfHaftlichen Sefammtverarbei:
tung der Aufgaben des Staats: und Bolksiebens fo zu Überweifen vermag,
daß fie darin unmittelbar ihre Stellung nach den Entfheidungsgründen der
Pflichtencollifion angewiefen erhalten Ennten. Dies ift der Punkt, von
dem aus die mannigfaltigen und heftigen Angriffe vieler Schriftfteller gegen
den Materialismus, das Utilitätsprincip, das Unfittliche 1t. f. m. der National:
SEonomie auch dem Unbefangenen gewiffermaßen verftändlich merden; denn
wenn fie nicht darauf zurückzubeziehen find, fo ann man fie im beften Falle
nur für ein Migverftändnif anfehen, fobald man die offenen Erklärungen
und Auseinanderfegungen über diefen SGegenftand von Mationalskonomen
mie Nau lieft;z wie fonderbar erfcheint es, Schriftfteller, für die e8 fich nur
um Thatfachen handelt, vor das Forum der ethifhen Beurtheilung zu ziehen,
ftatt die Wahrheit der Ihatfachen anzugreifen.
Sch trage Fein Bedenken, einer Feinen Arbeit Wilhelm Nofcher’8
— Brundrig zu Borlefungen ber die Staatswirthfchaft nach gefhichtlicher
Methode — das Berdienft zuzuerkennen, daß durch fie die gefhichtlihe Ent
wicklung der Bolkswirthfchaft und der Wolkswirthfchaftslehre unter Anerz
Bennung auch des theoretifchen Sabes, der in diefem Ausdrucke liegt, der
wiffenfchaftlidhen Discuffion übergeben worden ift. Sin in Ausficht geftell:
te8 größeres Werk, weiches »das bloße Serippe mit Sleifh und Blut beklei:
den« follte, {ft zwar noch nicht erfhienen, aber Nofcher hat feitdem doch
in mehreren Yuffägen und Schriften bewiefen, wie thätig er für die weitere
Darlegung feiner Anfichten arbeitet. Jene Schrift aber giebt uns deutliche
Anhaltpunkte zur Zuftimmung wie zur Segenrede 1).
Nofcher erklärt in der Worrede zu dem »Srundrif« unter Anderem
Folgendes: Die hiftorifche Methode zeigt fich nicht bloß dufßerlidy in der,
wo e$ iraend angeht, hronoloaifchen Aufeinanderfolae der Segenftände, fon:

\ Nofdyer erklärt e8 in der Vorrede als felbftverffändlich, daß jedes Urtheil
über feine Darlegung der hiftorifhen Methode u. f. w. fo Lange aufgefchoben
werden müffe, bis größere Werke von ihm darüber erfchienen feien; er wird
e8 aber nicht anbers als natürlich finden, daß id) hier den »Srundriß« un:
möalic unbeachtet und unbeutrtheilt laffen kann.