59

Berhältnif, in welchem der Arbeitsherr über Sclaven verfügt, einem folchen,
in welchem Knechte und Hörige ihm Folge leiten müffen, und wiederum
nem dritten, wo er nach freiem Bertrage die Arbeit perfönlich freier Mens
fchen bezahlt. Und welche Meihe Fälle unterfchiedsvoller Abftufungen und
mannigfaltiger Berhältniffe bietet fich erft einem Bi in das Einzelne dar;
wie verfchiebenartig find die Beziehungen, in weichen Diejenigen, welche den
Boden anbauen, zu demfelben oder dem eigentlichen Eigenthlümer deffelben
geffanden Haben, Es ift, als ob in der gefchichtlichen Zeit, weldhe hinter
ang liegt, alle möglichen Combinationen, welche der. grübelnde Verftand des
Menfehen nur auszufinnen vermag, in der Wirklichkeit bereits befanden
Hätten. Und nicht bloß in dem Bodenanbau, auch in Setwverken und im
Handel find die von außen her Eommenden Bedingungen für die Perfonen,
welche der Arbeit fich unterzogen oder unterziehen mußten, in einer ununter:
drochenen und folgenreichen Bewegung und nicht minder das Öffentliche Ur:
heil über die auf Sachgüter gerichtete Arbeit im Allgemeinen oder über ein:
jene Arbeitsztweige insbefondere. Auch hier hat man fich namentlich zu
gergegentuärtigen, daß alle diefe Formen und Bedingungen, unter welchen
fich die perfönlihe, auf Sachglter gerichtete Arbeit vollzieht, das Ergebnif
ganz allgemein gefchichtlicher BVerhältniffe find, wie vielfach auch im Laufe
der Zeit veinwirthfchaftlihe Gründe auf die Veränderung der Sachlage mit
zingewirtt Haben; meiftentheils find aber diefe dann felbft wieder in allge:
mneingefhichtliche Berhältniffe oder Creigniffe verfehlungen 1). ;
E8 mag die Erwähnung diefer beiden Punkte genügen, da man doch
;mmer wieder zu demfelben NMefultate gelangt, fobald man andere Einzeln:
serhältniffe, deren unmittelbarer Zufammenhang mit den SEonomifchen. Dinzen
 eines Volkes allfeitig anerkannt if, in ihrer Seftaltung und Bewegung
durch die gefhichtliche Entwielung hin in’s Auge faßt. Ohnehin mülfen
wir noch etwas näher die gefchichtliche Einwirkung "allgemeinerer Setvalten
in dem Leben der Nationen auf die Volkswirthichaft in Betracht ziehen.

— Sihon in den vorhergehenden Ausführungen hat der Erwähnung einer
Einwirkung der allgemeinen Staatsgewalt auf die Haltung und
te Entwicklung der Volkswirthfchaft bei den aefchichtlichen Nationen ins:

\

Beifpielsmweife mag hier erinnert werden an die Hungeröndthe im XI. Kahr:
Jundert, in Folge deren ganze Maffen unfreier Bauern von den Ebelleuten
in Frankreich freiaelaffen wurden.