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giöfen Lehre auf die wirthfhaftlichen Verhältniffe hoch genug. Die Kirche
ift ihrem Berufe nah Irkgerin und Pflegerin diefer Einwirkung auf den
inneren Menfchen. Sie tritt aber zugleich mit gefeßlich berechtigter Macht
al® ein Öffentliches fichtbares Infkitut auf und greift als folches auch un:
mittelbar in die äußeren SFonomifchen Verhältniffe ein. Als folches hat fie
die augenfälligften Wirkungen hervorgebracht, wo fie in einer Stellung war,
bie man gewöhnlich als die eines Staates im Staate bezeichnet hat. In
biefer wirkte fie theil® neben und mit der allgemeinen Staatsgewalt, theils
im Widerfpruch mit ihr, immer aber als eine befondere urfächliche Kraft
auch auf die Volkswirthfchaft ein; e8 brauchen Feine weiteren Gründe ange:
führt zu werden, weshalb wir die Fatholifche Kirche in den Jahrhunderten
des Mittelalters bei den chriftlichen Nationen Europas neben dem Islam
in den arabifch-türkifhen Ländern zu derfelben Zeit den mächtigften Einfluß
auf das gefammte BVolksleben in allen feinen Erfcheinungsfreifen ausüben
fehen. Für die äußere Bedeutung der Kirche ift immer die Bedeutung der
Religion in der von der Kirche fanctionirten Auffaffung für den inneren
Menfchen entfcheidend gewefen.
Ih kann auch hier die Gefammtmaffe des fih zur Ermägung andrän:
genden Materiales nicht von fern erfchöpfen. Ich begnüge mich hier damit,
um bie Sache felbft außer Zweifel zu feben, den Einfluß des Chriftenthums
auf die VBolkswirthfchaft gegenüber der Meligion der altelaffifchen Völker in
Kürze vorzuführen und daneben eine Skizze über den Umfang und die Art
der Einwirkungen zu liefern, mit welchen die Fatholifche Kirche in den erften
Seiten ihres Aufbaues in die Seftaltung der SEonomifchen Dinge eingriff.
Alle vorchriftlichen Religionen treten als Nationalreligionen auf;
fie ftehen deshalb mit dem politifchen Semeinwefen und der allgemeinen
Staatsgewalt in einer fo engen Verbindung, daß man eine felbfiftändige
Wirkung der Kirche auf das Äußere Leben unabhängig von den politifchen
Sewvalten Faum gewahrt, außer etwa dann, wenn die ftändifchen Intereffen
der priefterlihen Senoffenfchaften innerhalb des politifchen Semeinwefens in
Yuftegung gerathen, oder die fkaatlichen Semwalten von der MNationalreligion
und dem NMationalcultus abbiegen; aber auch nicht auf den inneren Menfchen;
 denn es fällt die Moral der Nationalreligion und die Moral des
Nationalffaates zufammen. Der Staat identificiet fich mit der Meligion
und die Religion mit dem Staate; die veligiöfen Gebote find Staatsgefeße
und die Staatsgefeße find als folche geheiligt durch die Religion. Die theo-Fratifchen
 Staaten des alten Orients —. wie auch fpäter die arabifch-türkifchen
Khalifate — zeigen eine fo enge Verbindung des religiöfen Lebens mit dem
politifchen und der Kirche mit der Staatsgewalt, daß wir Sfter fogar bie
Eirchliche und die politifche Dbergewalt in eine Spibe fich zufammenfehließen,
und die Beherrfchung der Sebiete heider wie in einer Merfonal: Union auf