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baffelbe Fndividuum übertragen fehen. Da macht es denn durchaus Einen
Unterfchied, ob wir an der einen Stelle diefes, an der anderen jenes Clement
316 das vorherrfchende finden. In den altelaffifchen Staaten tritt aud) an
diefer Stelle die AUWes beherrfchende Macht des politifchen SGemeintwefens
fenntlich hervor. Die Religion ift nicht nur, mie anderwärts, auch bei den
Sriechen und Römern national, fie ift eine Inftitution des politifchen Se:
meinwefens mit der erklärten Aufgabe, die ftaatlihen Imecke des politifchen
Semeinwefens zu fördern, der Cultus fol die Kraft der Staatsgewalt vers
frärken, die NMeligion und der. Cultus blüht und finkt mit der Yuelle feines
Dafeins. Diefes ift ein fo hervorftechender Zug in dem altclaffifchen Leben,
daß wir 3. B. zu den Zeiten der fogenannten Meftauration der altelaffifchen
Riteratur in den Klagen der italienifchen Patrioten Kber den politifchen VBer-Fall
 ihres Baterlandes feit dem Verfall der römifchen Weltherrfchaft haupt:
jächlich auch diefen Borwurf gegen die Kirche hervorgehoben finden, daß die
Hriftliche Kirche die für die Größe Noms fo bebeutungsvolle Stellung der
alten Religion im Dienfte des Staates aufgegeben habe. Die religiöfe
Moral war nur eine Weihe der politifhen Moral des ftaatsbürgerlichen
Cebens, d. h. fie beruhte auf der Idee des Nechtes und der Berechtigung im
gefeßlichen Sinne. Die Neligion hHeiligte die nationale Fdee, daß das Boll
aut fich ferbft und fich allein gewiffermaßen in vollberechtigter Erxiffenz anerEannte.
 Wie fich die Juden als das augermählte Volk Gottes angefehen
hatten, dem alle anderen zu dienen beftimmt feien, fo erfchienen den Gries
hen alle ungriechifhen Wölker als barbarifche, die der griechifhen Cultur
und Herrfchaft zu unterwerfen feien (Bxoßagav EAiLNvas XOXEI Elu06),
und bei dem Römern war e&amp; ohne alle praktifche Folge, daß fie ihre Lehtmeifter
 in der Cultur neben fih nicht auch zu den gentes Barbarorum
zählten. Nach außen hin tritt diefer Volksegoismus als Eroberung Fraft
Rechtes des Stärkeren auf, als Erftrebung einer thatfächlihen Beherrfchung
der Welt, wie fie fi im vmiithen Staate in voller Confequenz heraus:
zebildet Hat. Und mit den Völkern eroberte man ihre nationalen Gott:
heiten; wenn jene dem römifchen Staate einverleibt wurden, fo führte man
diefe auf das Capitol, »RMecht und Sefepe fchüßen nach den Begriffen des
Alterthums nur die, die fie binden, die Bürger des nämlichen Staates unter
zinander; Ausländer und Feind ift in den Sprachen des Alterthums ein
und daffelbe Wort. Ale Staaten befinden fich einander gegenüber rechtlich
in einem ewigen Kriegsflande, deffen thätliche Yusbrüche Alles, was dem
Menfchen heilig und theuer ift, bedrohen, Fein Mittel fhenen, felbft des
Wehrlofen nicht (honen und nur durch pofitive Verträge in Schranken ge:
halten werden. — Außer der Srenze feiner Heimath fteht der Menfch fofort
auch außer dem Sefege und als ein vSllig rechtlofer da, der nicht allein, um
‘tegendes But und Eiaenthum in einem fremden Staate zu befigen, eine