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Blrgerin deffelben zu hHeirathen u. f. w., fondern felbft zu feiner perfönlichen
Sicherheit der ausdrücklichen Zufage deffelben bedarf; und felbft die allge:
meine Erfheinung der Sclaverei, die felbft von den Weifejten der Nation
gebilligt und rechtlich begründet wird, ft nur eine natürliche Folge diefes
Srundfabes, der die Perfönlichkeit des Menfchen wefentlih an fein Bürger:
thum bindet; fowie fich daraus auch die Anficht erFlärt, die ein emwiges Eril
al8 bürgerlichen Tod der wirklichen Todesffrafe gleich ftellte« 1).
Nicht fcharf genug Fann man den entfhiedenften Segenfaß des Chri
feenthums gegen die Herrfchaft und Seltendmachung diefer Ideen hervor:
heben. Chriftus ffellte dem Mechte und der Berechtigung die Pflicht und
die Verpflichtung gegenüber, dem Egoismus die Nächftenliebe, nach welcher
man den Anderen lieben foll gleich wie man fich felbft liebt 7). Mit diefem
für die altelaffifche Welt nicht aufnehmbaren Gedanken war die Moral des
Einzelnen auf ein durchaus neues Fundament geftellt. Die Formel für die
praftifche Ausibung diefes Gedankens war nicht nur — wie man fonderbarer
 Weife fo oft mit größter Beftimmtheit gefagt hat, um dem Chriftens
thume den Charakter der bloßen Paffivität nachzuweifen — in dem Sabe
gegeben: was dur nicht wilft, daß dir die Leute thun follen, das thue ihnen
auch nicht, fondern auch — und zwar fogar auch In der Bergpredigt: was
dur willft, daß dir die Leute thıun, das thue ihnen auch 3. Das Chriftenthum
 hob die Weihe auf, mit welcher die NMationakreligionen den politifchen
Volksegoismus verklärt hatten, indem es fich fogleich als Weltreligion, "als
Meligion für alle Menfchen und Völker, Heiden und Juden, hinfellte; es
verfehmte den Volksegoismus; indem es die Sleichberechtigung aller Men:
[hen und Völker vor Sort ausfpradh, Es bedarf Feiner Undeutung, welche
Umgeftaltung dadurch auch unmittelbar für die volE$wirthfchaftlichen Vers
Hältniffe vorbereitet war, wie der innere und der Äußere Verkehr, das Ber:
Hältnif der Einzelnen wie der Völker zu einander, auf eine durchaus neue
Bafis geftellt erfcheint. Alles, was fi mit der Pflicht, der Billigkeit, der
Sleichberechtigung aller Völker der Menfchheit in Berbindung bringen läßt,
fchließt fich Hier unmittelbar an. Man Kann vielleicht die Folgen diefer
Srundfäge auf Feinem Lebensgebiete Höher anfhlagen, als auf dem wirthfchaftlichen.
 Das Chriftenthum ftellte weiterhin dem zeitlichen Leben ein
ewiges, den Erdenforgen himmlifche Shter, den irdifhen Intereffen des Leibes
 die berirdifchen der Seele gegenüber, und legte auf die Lebteren das Haupt:
gewicht. Indem e$ dadurch wohl die volitifch bürgerliche und namentlich

3]

So E. F. Hermann, Lehrbuch der griechifchen Staatsakterthümer, 3. Yufl.
Heidelberg 1841. S. 28 mit den nöthigen Belegen,
Matthäus 22, 40 u. fi w. .
Matthaus 7, 12, Lucas 6, 31,

)
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