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aud) die mwirthfchaftlihe Thätigkeit des Menfchen Herabfeßte 1), ficherte es
doch zugleich eben dadurch um fo mehr die thatfächlichen Wirkungen jener
Ideen der Pflicht, der Nächfkenliebe, der Sleichberechtigung aller Völker der
Menfchheit. Indem das Chriftenthum von Anfang‘ an entfchieden als
Weltreligion auftrat, hob es die Befchränkung der NMeligion auf das Gebiet
einer einzelnen Nation auf, Iöffe damit aber auch zugleich den engen Zufam:
menhang der Neligion mit der faatlidhen Gewalt. - In dem Yusfpruche
Shrifti, daß fein Neich nicht von biefer Welt fei, war die Emancipation der
Religion von den politifchen Jdeen und Trieben begründet, und wenn die
veligiöfen Ideen und Motive nicht durchaus die politifchen fih unterordneten
und erfüllten, fo war auch von da ab ein Segenfaß zwifchen der religiöfen
Moral und der politifchen und bürgerlichen möglich, der fo lange unmöglich
mar, als die Politit die Moral beherrfchte, weshalb wir die Aufhebung der
Rttlichen Moral in der Politik bei jedem Begeifferten römifchen Pojthumus
alsbald wieder hervortreten fehen (Machiavelli), Kndem auf der Hriftz
lichen Meligion fih eine hriftliche Kirche auferbaute, trat der Segenfaß
zwifhen den, politifhen und religiöfen Zdeen auch in das Äußere Leben und
in die verfhiedenen Formen deffelben; fobald die Hriftliche Kirche auch infos
fern eine römifche wurde, al8 fie die Kdee der Eroberung und der Herrfchaft
Äber die fichtbare Welt in fih aufnahm ; mußte der Gegenfaß zum Kampfe
um die ÖYbergewalt werden. Diefer Segenfag und Kampf zwifchen Staat
und Kirche bewegt insbefondere das Mittelalter der hHriftlichen VELEer Europas.
Hier Fönnen wir deshalb auch die vergleichweife ftärEften Einwirkungen der
Kirche auf die Volkswirthichaft wahrnehmen, welche mit den von der allge:
meinen Staatsgewalt ausgehenden Feineswegs zufammenfallen; aber fie
gehen durch alle Zeiten hindurch und treten auch fpäter, wiervohl theiltweife
in anderer Form, hin und wieder ffar£ genug hervor. Die Kirche des Mit:
tefalters aber hat nicht nur mittelbar auf die politifche Handhabung der
allgemeinen Staatsgewalt, namentlich auch in der. Sefeßgebung derfelben
#ngewirft, fondern auch von fich felbft aus manche in das voltswirthfchaft:
che Gebiet tief eingreifende Normen feftgeftellt, deren Befolgung fie durch
ve ihr zu Sebote ftehenden Mittel aufrecht zu erhalten fürchte. Werfen wir
Bier nur einen Blie auf die für ung wichtige Thätiakeit der Kirche, welche

6 ift bekannt, daß die Kirche bald einem fi entwicdfelnden Fanatismus
gegen den irdifchen Befiß überhaupt entgegentraf. Sehr Lehrreidh über die:
en Punkt ift die Ubhandlung des Ciemeng Ylerandrinus über die
Erage: Tis 6 owidusvos 6 1A000L0S, in welcher er die Anficht Dertheidigt,
&gt;aß Chriftus den irdifchen Befig an fi nicht verwerfe, und die Cbhriften
ültın nur die Meinung vom Selde und die Megierbe nad) demfelben ab:
zuthun.
RES, polif. Deklonomie.