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Auch die wirthfhaftlihen Zußände und Entwidlungen
der Bölker dürfen nur als ein mit dem gefammten Lebens:
Organismus derfelben eng verbundenes Glied angefehen
werden... Die Volks mwirthfchaft ft in der Wirklichkeit nichts Sfolirtes,
in fich Berfelbfiftändigtes, für fih Eigenthümliches, fie ft nur die SEono:
mifche Seite des einheitlichen Volkslebens, e&amp; handelt fich immer. um daffelbe
WolE, hier nur in feiner wirthfchaftlichen ThätigFeit, deren Art und Charakter,
deren Zuftand und Wandelung unter dem Einfluffe des einheitlichen Spring:
quelles für das gefammte Bolksleben und im verwandten Zufammenhange
mit‘ allen ThätigFeitsäugerungen deffelben ffeht, mit ihnen fich einheitlich ent:
wickelt und wandelt. E$ ift eine natlırliche Folge diefes Sachverhältniffes,
und umgeFehrt wird das leßtere naturgemäß dadurch begründet, daß diefelben
Eiementarfactoren für die Bolkswirthfchaft, wie wir fie oben hingeftellt haben,
zugleich die Grundbedingungen für die gefchichtlihe Eigenthlmlichkeit des
gefammten Bolksiehens find, wo und wie fich daffelbe immerhin bethätigen
möge; wir haben nur ihre mwirthfchaftlidhe Bedeutung außer Frage zu ftellen
gefucht. Ehenfo wirken alle gefhichtlichen Wandelungen diefer Factoren wie
auf die Volkswirthfhaft fo auf das nationale Gefammtleben, und es erhält
fich perpetuirlich die Analogie und der innere Zufammenhang zwifchen allen
Eebensäußerungen eines Volkes. Man kann durchaus nicht die wirthfchaftlichen
 Lebensfreife von den politifhen oder den religiös-Firchlichen oder irgend
anderen trennen, welche man fidh als SGegenftand einer befonderten Betrachtung
 herausgreift. Sie ftehen alle in verwandtfchaftlidhem Zufammenhange
und bedingen einander gegenfeitig.. Wenn oben, um den ftet$ concrefen
Zuftand der gefhichtlichen Bolkswirthjhaft feftzufiellen, auf die immer ges
[chichtlich conerete Einwirkung der ftaatlichen und Eirchlihen Berhältniffe,
bes Capitales, des Eigenthumes, der perfönlichen Arbeit hingewiefen wurde,
fo ift ausdrücklich hinzugefügt worden, daß man, um den Beweis vollftän:
dig zu führen, eigentlich auf alle Erfeheinungsfreife hintwveifen müffe, in denen
fich das gefchichtliche Leben eines Volkes Fund gebe. Keiner hat eine iolirte
Eriftenz und eine für fich beffehende, aus dem allgemeinen Zufammenhange
abzulöfende Nufgabe; wie AUe zufammenhängen, fo wirken Alle auf einander
ein und entwickeln fich mit einander. Es Eönnen fich wohl Neugeftaltungen
als die Ergebniffe einer vorgefchrittenen Entwielung im allgemeinen Bolksjeben
 auf einem einzelnen Sebiete zuerft in deutlicherer Seftaltung, mit
fcharf ausgeprägtem Charakter herausbilden, aber diefes partielle Dafein ift
nur die Erfcheinung des allmäligen Werdens, das fich in einer das Sefammtleben
 umfaffenden Reihe nicht bloß gleichzeitiger, fondern auch auf einander
folgender Umbildungen vollzieht. Die Verhältnigftelung der einzelnen. Thäz
tigFeitsEreife eines Wolkslebens zu einander ift durch die Beziehung bedingt,
in melcher fie zu den FTriebkräften und Lebensfäften der einheitlichen Ge: