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und eine moderne NMepublik oder Monarchie Fönnen, wenn man ihre Ver:
hältnifffellung zu den SEonomifchen Zuftänden vergleicht, die gewaltigen
Spuren einer vielhundertjährigen allgemeingefchichtlichen Entwicklung nicht
verfennen laffen. Nur eine beftimmte Formation und Haltung .der allge:
meinen politifchen‘ Staatsgewalt Fönnte e8 fein, die es als ihre Natürliche
und gefchichtlidh gegebene Aufgabe anfehen würde, den individuellen Thätig-Feiten
 auf dem Sebiete der Volkswirthjchaft undedingt freien Spielraum zu
laffen, oder umgekehrt fie alle und durchgreifend einem von außen an dies
Tetben herantretenden Willen zu unterwerfen.
Was vorftehend beifpielsweife von dem Verhältniß gefhichtlich politifcher
Formen und Zuftände zu den volEswirthfchaftlichen gefagt ft, gilt, wie wir
[bon mehrmals ermähnt haben, ganz allgemein. In jeder gefhichtlichen
Periode, bei einem jeden Volke ffehen die Zuftände und Formen des Staats:
jebens, der Kirche u. f. w. in einem einheitlichen Berbande mit den wirth-[haftlichen
 Berhältniffen. Sie bilden zufammen und insgemein ein Sanzes,
bas fich zufammen und insgemein weiter bildet und entwickelt. Ude diefe
Manifeltationen des Lebens führen auf den einheitlichen Charakter einer Zeit
und eines Volkes zurück, aus welchem fih nichts Bereinzeltes. herausreißen
und nichts disparat gegenüberftellen Iäßt. Möge auch im Fortgange der
Beit die Triebkraft der Entwieklung fih in einzelnen Gebieten zuerft weiteren
Raum verfchaffen und ‚die Wandelung fih in nach und nach erfolgenden
Umbildungsmomenten darftellen, e&amp; wird immer die Fortbewegung über das
Sanze fich erftrecken und alle Theile in Homogenität zu erhalten ffreben.
Daher erklärt fi denn auch die zweifellofe Ihatfache, daß auf dem engeren
Gebiete der volkswirthfchaftlichen Erfheinungen allein derfelbe Zufammenhang
und diefelbe Gemeinfhaftlichkeit der gefchichtlichen Entwicklung zwifchen allen
einzelnen Stiedern fich wahrnehmen [äft, welche zufammen den Inbegriff der
fpeciell SEonomifchen Dinge ausmachen. Auch bei ihnen Ffann man ja wohl
die gefchichtliche Entwicklung, etwa des Handels, der Setwerbe, des Uckerbaues
 u. f. w., in befonderter Betrachtung zu erfaffen fuchen, und man hat
ja auch noch in diefen größeren Ganzen (pecielle Segenftände, ganz einzelne
Theile in ihrer zeitlichen Beränderung vorgeführt, immer. aber wird man fie
zu jeder Zeit in einer engen Verbindung mit der allgemeinen Haltung der
Wolkswirthfchaft finden und ebendeshalb auch leicht die Unalogie der Zu:
frände und der Entwieklung zwifhen allen einzelnen Theilen der Dekonomie
zu gewinnen vermögen. Wie man heutzutage den Srundfaß der individuellen
Ermerbsfreiheit in Handel, Ackerbau und Serverben mit gleich großen Schrift
zügen ausgefprochen ficht, fo zeigen fid) in früheren Zeiten andere Gedanken
zugleich in den ftädtifchen Zünften, in den privilegirten Handelsgefellfchaften,
im Güterfchluß u. f. w. gemeinfam erkennbar. Nur durch das Auftreten
neuer Grundaedanker von allaemein mirthfchaftlicher Art Eann eine Umbil: