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Thätigkeit Eommen, jeder Nation in gleicher Art und in einem genügenden
Umfange zur freien Dispofition geftellt wären. Nur in der Gleichheit des
Strebens, in der Michtung der Bahn, in der Uuffaffung der Zielpunkte, in
ber Merhältnigftellung der SEonomifchen Dinge zu anderen Erfcheinungs:
Freifen und zu dem SefammtEreife volklicher Lebensäußerungen, in der Mani:
Feftation des Allgemeinmenfchlidhen und Allgemeinnatürlichen tritt die AUnas
logie hervor, und um fo folgenreicher machen fich daneben die concreten Unter:
Fchiede des Territoriums in dem früher feftgeftellten umfalfenden Sinne, der
mirthfchaftlichen Nualität des nationalen Menfchen und der allgemeingefhichtz
lichen Conjuncturen und Erledniffe geltend. Je größer die Uebereinftimmung
deffen wird, mas durch den Berkehr, die Gleichheit‘ der Bildungsftufe, die
Beharrlichkeit der NMacheiferung übereinftimmend gemacht werden Fann, um
[jo fchärfer treten die von der Natur gefebßten Unterfchiede- zu Tage. Auch
wird, wo die lekteren von der vergleichenden Betrachtung fih auf ein Sez
ringes zurückführen Laffen, gleichwohl die Uebereinftimmung nur im Allgez
meinen erfichtlich werden, weil auch die Fleinen, aber taufendfältig zur Wirk:
jamfeit gelangenden Unterfheidungsmomente Feine Ydentität des Allgemeinen
und Feine Uebereinftimmung im ganz Speciellen aufkommen laffen.
UnwikFärlich wird man hier an einen anderweitigen viel befprochenen
Begenfaß erinnert. Man hat fo oft in der allgemeinen Entwicklung der
menfchheitlichen Sefchichte ein Element der Nothwendigkeit und ein Clement
der Freiheit erkannt. Wofern man ffritt, {tritt man Hauptfächlich nur über
die Stellung und die Grenzen beider, oder fo, daß nach der Verwerfung des
fo. formulirten SGegenfaßes ein anderer das eigentlich Wefentliche fefthaltender
BSegenfaß zugeftanden wurde. Es fchien, als od man darauf nicht verzichten
önne, ohne entweder das Wefen einer auf fich felbft geftellten, das Indivis
duum mächtig überragenden Entwicklung, oder die Freiheit des menfchlichen
Willens und deren Bedeutfamkeit in Frage zu fteilen. Mit demfelben
Rechte menigftens, mie für die allgemeingefhichtliche Entwidklung, ann man
auch. in der Bewegung der Wolkswirthfchaft das Mebeneinander: und Zu:
fammenwirfen beider Factoren herausftellen. Elemente der Nothwendigkeit
für die Entwiklung der BVolkswirthfchaft werden uns überall da begegnen,
»o e8 fid um bie durch die Natur des Territoriums und des Menfchen,
und die aus den allgemeingefdichtlichen. Berhältniffen hervorgehenden geges
benen. Größen und deren unvermeidlihe Wirkungen handelt. Yemehr man
jedoch diefe Elemente beherzigt, um fo entfchiedener wird man den Gedanken
zurüchveifen, daß aus ihnen eine Uniformität der Entwicklung hervorgehen
Bnne; denn es fkritt vielmehr das, was alg nothwendige Urfache und Wirz
Ang auf dent volEsmwirthfchaftlichen Gebiete zu bezeichtten ift, überall in einer
toncreten und individuellen Seftalt auf; nur der Caufalnerus ift derfelbe
und die Sattung der Factoren, nicht aber auch die concvete Beftimmtheit