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die Mahnungen vergangener Zeiten zu unbedingt und unvermittelt hingeftellt
and in den Hinweifen auf den gefhichtlichen Verlauf der BVolkswirthfchaft
dei früheren Nationen nicht genügend die yerpetuirliche Weiterentwiklung
zuch der wirthfehaftlichen Berhältniffe im Allgemeinen im Auge behalten.
E8 beziehen fich nicht einmal auf legtere allein Ausdrücke Nofcher’s$, wie:
Naturalmirthfchaft, Regaltwirthfchaft, Seldrwirthfchaft u. f. mw. Wir werden
weiter unten, wo von der Beweisführung aus der SGefchichte die Nede fein
wird, insbefondere noch darauf zurückkommen, ob man berechtigt fei, in dem
Umfange, wie Nofcher meint, eine typifde Bedeutung des Berlaufes der
oolEsmwirthfchaftlichen Berhältniffe der altelaffifchen Völker, inshefondere der
Römer, für die Bewegung der Stonomifhen Zuftände moderner Völker an:
zunehmen.