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verfchaffte; nur aus einer Berkennung und Nichtberückfichtigung des Zu:
fammenhanges der BVolkswirthfechaft mit dem gefammten Volksleben Fann
man der Theorie einen Vorwurf machen, nicht deswegen, weil fie das ihr
eigene Sebiet mit feinen Grenzen fefthält. Sm Allgemeinen giebt e&amp; nichts
zu fcheiten und zu rechten, wenn der Begriff des »Gutes«, hier fo und dort
anders aufgefaßt wird; beides Fann unter verfhiedenen Morausfegungen
richtig fein; die Wiffenfchaft muß dann entfheiden, welche Borausfegungen
nothtwendig find. Daß für die BVolkswirthfchaftsiehre nur. die wirth[Hhaftlichen
 Güter in Betracht Eommen, führt einen Schritt weiter; aber auch
hier zeigt fich noch, daß »SGut« wie »Werth«, wie Kälte und Hise, Höhe
und Tiefe u. f. mw. nur durch die Beziehung auf etwas Anderes, vorher Feftz
zuffellendes einen beftimmten Inhalt gewinnt. FIragt man nach dem, was
Alles für die Unterftügung, Förderung u. f. w. der wirthfhaftlichen Thätig:
Beiten al8 ein Gut angefehen werden müffe, fo ift das eine Hrage nach den
fämmtlichen Natur: und Culturelementen des Bolkslebens; fragt man das
gegen nach den »Sütern«, auf deren Herftellung und VBertheilung die wirth:
fchaftlichen ThätigFeiten gerichtet find, fo Fann es fich nur um fachliche Siz
ter handeln, die menfehliche Bedürfniffe zu befriedigen geeignet find. In
jedem diefer beiden Fälle Fann jedoch die wirthfehaftliche Thätigkeit nicht als
etwas überall und immer unbedingt Sleiches und SFeftfiehendes betrachtet
werden; denn während die »Güter«, durch welche fie fick getragen und ges
fördert fieht, überall und immer in unterfchiedsvoller EigenthümlichFeit vor:
handen find, fo find auch die »Güter«, welche zur Befriedigung der Bedürf:
niffe beflimmt find, nicht etwas unveränderlih GSegebenes, weil die Bedhrf:
niffe felbft weder Überall gleich find, noch immer fich gleich bleiben. Wie
die wirthfchaftliche ThätigEeit, wenn fie an verfhiedenen Orten auf die Hers
fekung derfelben »Süter« gerichtet ift, hier auf einem rechten und dort auf
einem ganz falfhen Wege fein Eann, fo haben fih auch diefelden Dinge zur
zinen Beit als werthvolle »SGüter« für die Förderung wirthfhaftlicher ThdtigEeit
 erwiefen, welche zu einer anderen NUG = und gebrauchlos waren. Mit
anderen Worten: e&amp; wird in dem einen wie in dem anderen Falle bei der
für die Volkswirthfhaftslehre nöthigen Ausdehnung des Sefichtspunktes
Aber die Verfchiedenheit der Zeit, und des Naumes hinaus eine folche Bes
griffsbeftimmung für das »wirthfchaftlidhe Gut« gewonnen, daß fie nur un:
ter beffimmter Einfchränkung in dem einzelnen Falle Antwendung finden Kann.
Die wirth/haftliche Thätigkeit zeigt fich nicht bloß in der Herporbringung
 und Gewinnung von wirthfhaftlichen Sütern, fondern auch in
der Verwendung und dem Verbrauch von foldhen. Der Erfolg einer Wirth:
fchaft ift nicht nur durch den Arbeitsfleiß, die Umficht u. f, m. bedingt,
welche auf die Herftellung oder Erlangung von Sachgltern verwendet werden,
fondern auch durch das richtige Verwenden, durch die rechte »Dekonomie«