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»Die Landderwohner werden Leicht durch das SGefchrei und die Sophismen der
Kaufleute und SGemwverbtreibenden überredet, daß das Privatintereffe. eines
Theiles und obendrein eines untergeordneten Theiles der Sefellfchaft das all
gemeine Intereffe des Ganzen fei.« Im folgenden Chap. (XI), Part IM.
am Schluffe: »Die Ueberlegenheit (der Kaufleute und Sewerksvorftände) über
die Sandedelleute beffeht nicht fo fehr im ihrer Kenntnif des Öffentlichen Inter:
2fje8, als darin, daß fie eine beffere Kenntnif von ihrem eigenen Intereffe
haben als diefe. Bei diefer befferen Kenntnif ihres eigenen Intereffes haben
He oft den Landadel überredet, fein eigenes und das Intereffe des AUNgemeinen
aufzugeben, indem fie in ihn den einfältigen aber ehrenwerthen (very simple
out honest) Glauben beibrachten, daß ihr Intereffe und nicht das feinige das
öffentliche fei. Gleichwohl ift das Intereffe der Verkäufer in jedem Zweige
1e8 Handels und der Gewerbe immer in gewiffer Beziehung von dem öffent:
lichen verfchieden, ja fogar ihm entgegengefebt (is always in some respects
lifferent from and even opposite to that of the public), — — —
Seder von jenem Stande ausgehende Borfchlag (in der Handelsgefeßgebung)
ft Äußerft vorfichtig aufzunehmen, da fein Intereffe niemals ganz mit dem
Mfentlichen zufammenfält — — der vielmehr gewöhnlich ein Interelfe daran
hat, das Publicum zu täufchen und fogar zu unterdrücken.« B. III, Ch. 4:
‚Alles für uns felbft und nichts für Andere, das fcheint zu allen Zeiten der
nichtstwürdige Grundfaß der Herrfcher gewefen zu fein.« BB. IV, 2: »(Der
Aufhebung aller Handelsbefhränkungen) ftehen nicht nur die Vorurtheile des
Publicums, fondern auch die Privatintereffen vieler Einzelnen entgegen,« und
päter: »biefer Saß Eonnte niemals in Frage geftellt werden, wenn nicht die
igennüßigen Sophismen der Kaufleute und SGemerbsunternehmer den ges
meinen Menfchenverfiand irre geleitet hätten. Ihr Bortheil {ft in diefem
Punkte dem der großen Maffe des Volkes geradezu entgegengefeßt.« Ch. V:
‚Das Intereffe des inländifchen SGetreidehändlers Kann hiemals dem Intereffe
 der großen Mafje des Wolkes entgegengefebt fein, wogegen das Intereffe
bes ausführenden Kaufmanns ihm nicht nur entgegengefebt fein Kann, fon:
dern wirklich auch zuweilen iff.« Chap. VII, Part 2: »Man kann fi
nicht wundern, wenn durch die meiften Verordnungen über den Colonialhandel
 das Intereffe der Kaufleute mehr berückfichtigt worden if als das der
Solonieen oder des Mutterlandes.« Part 3: »So ift alfo der Bortheil, den
das Monopol einer einzelnen Klaffe von Menfchen verfhafft, auf mancherlei
Urt für das gemeine Befte ein Nachtheil.« Ehendafelbft: »Die Veranlagung
bes Capitals, zu welcher der Londoner Kaufmann durch das Monopol gleich:
lam hingezogen wird, Fan für ihn vielleicht weit gewinnreicher fein, als jede
andere, aber für fein Land ann fie — — durchaus nicht vortheilhaft fein.«
Chap. 8: »MNur diejenige Induftrie, weiche zum Wohle der Reichen und
Mächtigen dient, will das Mercantilfoyftem vorzugsweifle begünffigen, die: