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Wenn aber Hildebrand tveiterhin fortfährt: »und bald darauf fagt
Smith: BVerfolgt jeder Einzelne fein eigenes Intereffe, fo befördert er das
der Sefellfchaft weit wirkfamer , al8 wenn er biefes wirklich zu. befördern die
Abficht hätte,« fo ift gegen biefe allerdings fhlagende Stelle nichts zu er:
innern, als daß fie nicht ein Citat aus X. Smith’s Buch, fondern aus
der Stirner’ {chen Ueberfeßung deffelben it, Bei Smith heißt e8:
By pursuing his own interest: he f requently promotes that of the
society more effectually than when he really intends to promote it.
“Smith führt fort: I have never known much good done by those
who affected to trade for the public good. It is an affectation indeed
not very common among merchants and very few words need be
employed- in dissuading them from it.) Senes frequently bricht der
ganzen Beweisführung gegen Smith die Spibe ab, während diefer felbft
[9 auch diefe Stelle in Einklang fest mit den oben hervorgehobenen. Banz
in ‚derfelben Weife und Gedankenverbindung fogt ec B. IV, Chap. VII:
„Das Faufmännifche Capital eines jeden Landes fußht, wie im zweiten
Buche fich gezeigt hat, fo zu fagen von felbft — naturally seeks
if one may say so — die dem Lande bortheilhaftefte Veranlagung auf;« und
#in paar Seiten fpäter: »So treiben die Privatintereffen und Leidenfchaften
der Individuen diefe von felbft dahin, Ihre Capitale auf diejenigen Beran:
wagungen zu verwenden, welche gewöhnlidh — in ordinary cases — der
Befellfichaft die vortheilhafteften find, #
So wären wir zu dem Refiltate gekommen, daß man wohl mit Recht
auf X. Smith den Grundfas zurücführt, nach welchem der Cigennußs als
der Hebel der individuellen Thätigkeit auf dem SFonomifchen Gebiete anzu
jehen fei, daß dagegen die von Späteren ausgebildete Lehre: das ganz unges
jemmte Schalten und Walten des Privategoismus führe von felbft zum
Semeinwohl; und jeder Einzelne befördere durch das Verfolgen feiner felbz
Rifden Intereffen geradezu immer auch die Intereffen der Sefellfchaft, Leine:
meg8 aus U. Smith’s Werk begründet werden kann. Wir Fönnen uns
im Gegentheil gerade auf feine Autorität dafür berufen, daß dem nicht fo fet.
Die beiden Lehrfäße: daß der Privategoismus die allein vorhandene oder allein
in Betracht kommende Zuelle der wirthfchaftlichen Zhätigleit der Einzelnen
(ei, und daß durch die freie Wirkfamkeit des Cigennubes der Individuen an
ich und in der zivecEdienlichften Weife das Semeinwohl am ftäreften geföt:
dert werde — find von einander durchaus zu unterfcheiden, Der erftere if
Aine reine quaestio facti, der andere quaestio facti und quaestio juris zu:
3leih, wenn man bei dem juris an den Conflict zwifchen dem wirthfchaft:
ichen Intereffe und der moralifchen Beftimmung des Menfehen und der
#thifchen Aufgabe der gemeintvefenlichen Verbände denken darf. Nachdem
man die beiden Säge von Anfang an ungefondert angenommenermaßen der