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Cigentwohle gehen, nicht aber.mit der Eigenfucht, und da diefe den »Eigen:
nuß« zugleich umfchließt, auch nicht mit dem Eigennuk, der nur an fich
denkt und nur auf fich fieht, und jedem Anderen gegenüber nicht bloß in
gleichgiltiger, fondern auch in feindlicher Stellung fich befindet. Wie der
Selbfterhaltungstrieb die erfie Stufe der Selbftliebe Hk, fo zeigt fich auch
das erfie Streben nach dem Eigenwohle als ein Streben nach wirthfchafts
licher Selbftftändigkeit, Daß diefes. Streben in jedem Einzelnen lebendig
fei umd zum Biele gelange, das liegt — man braucht e$ nicht weiter anzu
führen — nicht bloß im Intereffe des Strebenden felbft, fondern auch jedes
Finzelnen neben ihm und im Intereffe der Sefellfhaft im Ganzen: Nicht
anders if es der Fall mit dem weiteren Borftreben nach der Erlangung von
Sachgütern, die über das nothwendige Maß einer felbfiftändigen menfchlichen
Eriffenz hinaus liegen, ganz abgefehen davon, daß das Maß des Nothwen:
bigen felbft als eine relative Sröße erfheint. Segen die Befhränkung auf
das Nothmwendige Fämpft der inftinctive Trieb des Menfchen an, fie fteht im
Widerfpruche mit dem Gefepe der Entwicklung, dem Lebensgefebße geiftiger
Wefen, mit der allgemeingleichen fittlihen Beftimmung der mit verfchiedenen
Kräften und verfhiedener EntwickungsfähigFeit begabten Menfchen, fich nach
ihren Kräften zur Vollendung zu bringen, mit dem undegrenzten Berufe zur
Arbeit und zum fittlihen hun. Daß irgend ein ‚höheres Maß wirthfchaft
licher Güter auf den Wegen der Selbftfucht, des gegen den Nächften und
das SGemeinwefen rücfichtslofen Eigennubes, von dem Einzelnen gewonnen
werde, ffeht im Widerfpruch mit dem materiellen und fittlichen Wohle aller
anderen Einzelnen, mit dem Semeinwohle, ja m dem fittlichen Wohle des
Ermerbenden felbfit. ZIu den ganz unleugbaren fittlihen und politifchen
Schäden Fommt der. Trugfchluß des mercantiliftifchen Rechnungserempels,
in welchem dem Plus auf der einen Seite ein meift noch größeres Minus
auf der anderen gegenlüberzuftellen if. Wird dagegen ein erhöhtes wirth:
“haftlihes Wohl da gewonnen, wo ein (ebendiger Sinn für das Wohl des
Anderen und des Ganzen die Nückfichtslofigkeit und das vernichtende Streben
 gegen Andere fern hält, fo Kann e8, fofern nicht mit dem Fluche der
Sleichheit alles Leben erftickt werden foll, nur als förderlich auch für Andere
rfcheinen, daß die wirthfhaftlihen Tugenden von Erfolg gekrönt werden.
Während thatfächlicher Weife der Fortfchritt des Einzelnen in Sittlichkeit
und Seiftesbildung den Eigennugs, d. h. den felbftfüchtigen privativen Be:
Handtheil deffelben, mindert und vernichtet und fomit auch dem Verlangen der
Bolkswirthfchaftslehre nach einem gemäßigten CEigermub entgegenarbeitet, ift
3ier ein ganz anderes Verhältnif erfichtlich. Der Menfch eriftirt gar nicht
»oß als Einzelnwefen, fordern von Haus aus aud) in der Gemeinfchaft
mit Seinesgleichen und als ein Glied des gefellfchaftlidhen und ftaatlichen
Banzen; das Intereffe für den Nächften und für das Gemeinwefen ik ihm