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nicht ein an fich fremdes, geht auch nicht erft aus der Selbfiliede hervor
(5’XLembert), fondern if ihn von Natur eingepflanzt. Darum braucht
ihm auch die Berückfichtigung und Förderung des Wohles Anderer oder des
Sanzen nicht. als etwas Frembdes in feiner wirthfchaftliden Thätigkeit ange:
priefen zu werden, fondern es Kiegt fchon in feiner Naturanlage, was nur
durch jeden Fortfchritt feiner fittlichen Entwicklung verftärkt wird, daß er fich
durch die Müıckficht auf jene in dem Streben nach feinem Eigenwohle bes
fchränft oder zu einer ThatigFeit für jene antreibt. Die Geltendmachung
der Selbftfucht, d. h. der auf Andere rlıckfichtslofen Selbftliebe in der wirth»
[chaftlichen FhätigEeit des in der ftaatlidhen SGemeinfchaft lebenden Menfchen
ift für die Anderen und das Gemeinwefen ebenfo unerträglich und zerftörend
als die Bethätigung einer unbefchränkten Freiheit überhaupt. Die SGeltendzu
machung des rlekfichtslofen Eigennußes in der öfonomifhen Ihätigkeit bez
ruht nicht auf der Freiheit, fondern auf dem Fauftrecht, et ift die mu
in der politifchen oder gefellfchaftlichen Freiheit, die Nichtachtung des öffent»
lichen Mechtes und bes Mechtes der Anderen, der eine wie die andere zerz
(törend nicht bloß in ihrer Uebertreibung, fondern auch in Ihren erften, »ges
mäßigten« Anfägen 1). Wie die Selbftliebe ihrem eigentlichen Begriffe
nach niemals die Liebe zum. Nüchften oder den Semeinfinn aufhebt, fo Fann
auch das Streben nach dem Eigenwohle in unferem Sinne auf Feiner Stufe
zu einer NückfichtslofigEeit oder Feindfchaft gegen das Wohl der Underen
und gegen das Wohl des Gemeinwefens werden. Der auf es geftellte Trieb
der privatwirthfchaftlichen Thätigkeit ft nicht nur nicht im Widerfpruc mit
den fittlichen Geboten, er ift für fich felbft ein fittlihes Gebot, zu dem auch
die Berhckfichtigung und die Förderung des Wohles des Nächften und der
Semeinfinn nicht wie etwas ihm MWiderfprechendes hinzuzutreten braucht, er
ift in dem gefunden Menfehen an fih mit denfelben verbunden,
Sehen wir auf das-wirkliche Leben, fo Ennen wir doch in der Ihat die
fortmwährende Wirkfamkeit auch diefer anderen Triebe neben denen der Selbfte
liebe in den privatwirthfchaftlichen ThätigEeiten gar nicht verkennen. Allerdings
gewahren wir auch die Unftrengungen der Selbfifucht und des rückfichtslofen
und auf fich befchränkten. Eigennußes häufig genug, er ift eine Charakter:
iaenthümlichteit Cinzelner und in einzelnen Reiten auch der aroßen Male ?);

y 8 bedarf gar Feiner neuen Beweife, daß die NMückfichtstofigkeit der
einzelnen Privatwirthfchaft gegen die übrigen in der Verfolgung ihrer
3Zwece in jedem Srade Undere benachtheiligen Kann; man braucht nur die
oorhandenen Lehren und deren Begründungen für das von der Regierungs:
wirthfchaft, diefer »größten Privatwirthfchaft«, nothmendig einzuhaltende
Merfahren bei der Verwirklichung ihrer Yufgaben nachzulefen.
3. B. in Frankreidh während des vorigen Jahrhunderts bie auf die Zeiten
ber NMevolution Hin. Auch die gefammte Literatur giebt dafür die Belege

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