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fuchungen anerfennt? Mit anderen Worten, fobald fie zu einem quantitas
ven Begriff einen qualitativen ffellt oder vielmehr diefen voranftellt?

€. wird — wenn. wir von Einzelnheiten, die wir doch nicht erfchöpfen
fönnen, uns zum Ganzen hinwenden — Faum noch unerwartet erfcheinen
Bönnen, daß fi aud) die volEsmwirthfhaftliche Theorie Überhaupt in einem
Nicht nur Kar erfichtlichen,  fondern auch ganz naturgemäßen Zufammenhang
mit. der Zeit und dem Volke zeigt, denen ihre Urheber angehören. Wie
3roß auch die eigenthiümliche Bedeutung mächtiger Individuen erfcheinen
mag; fie mwurzeln doch in dem Boden, auf welchem fie ffehen, atbmen die
Yuft ihrer Umgebung; fie Eönnen nur gehoben werden durch die bereits ges
wonnenen Wahrheiten, und haben vor fich die Probleme ihrer Segenwart;
die Punkte, auf welche fie ihre befondere UufmerEfamkeit wenden, ftehen in
nem allgemeinen Zufammenbhange mit dem SGefammtleben. Wie wenig
3uläffig erfcheint eine Einfchränkung diefer Wahrheit für die Pflege der
Bolfswirthfchaftstehre, die ihre fruchtbringenden Wahrheiten aus der Lebensz
irfahrung gewinnt, auch ihr Borfchreiten darkber hinaus doch an eben diefer
Sebenserfahrung prüfen und zurechtftellen muß, deren nächftes Unterfuchungs:
3ebiet mit dem gefanımten allgemeingefchichtlichen Leben der Völker innig
verbunden it, und die ebendeshalb auch die Yufgabe, welche fie den wirthhaftlichen
 Thätigkeiten zumweift, forohl mit dem Volke, wie e8 kebt und
vebt, als auch mit dem Einzelnen und deffen Lebenstrieben in Beziehung
Teßen muß. Cine Wilfenfhaft, welche unmittelbar die Thätigkeit und die
Beftimmung des Einzelnen und des Volkes, die Aufgabe des Staates, die
Verhältnifftellung der einzelnen ThätigFeitsfreife in’s Auge faffen muß, Eann
ic nur in Wechfelwirkung mit dem Öffentlichen SGeifte auferbauen und An:
arfennung verfchaffen. Bei dem innigen Verbande der wirth{chaftlichen
Berhältniffe mit allen Lbrigen Formen des Cebens, der Sfonomifchen Thätig:
feit der Einzelnen mit feinem gefammten Sein und Streben muß der vor:
handene Fonds der allgemeinen, als unbeftreitbar angefehenen Wahrheiten
auf die raifonnirende Argumentation der Bolkswirthfchaftslehte einwirken
und Ihre Fortentwicklung durch die geiffige Strömung einer Zeit und die in
ber Ferne fichtbare Seftaltung der allgemeinen Lebensverhältniffe beftimmende
Impulfe erhaften, Daher it e8 ebenfo natürlich, daß in jeder Zeit fo manche
bem reife der mwirthfchaftlichen Betwveisführung im engeren Sinne gar nicht
Angehörige Belege für die Theoretiker undeftrittene Veweistraft haben, als
aß fie zu einer fpäteren Zeit als untichtig und fremd unter allgemeiner