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intereffen preisgeben müffen, welche mit der Befriedigung der allgemeinen
Sntereffen aller Einzelnen unverträglich find, fo feilte er e$ doch auch hier
als ausgemacht hin, daß nur durch die Zufammenftimmung aller Einzelns
intereffen die Gefelfchaft möglich werde; daß Ieder nur deshalb das allge
meine Wohl wolle, weil er immer an fich denke, wenn er für Alle thätig
werde. Wie mächtig diefe allgemein verbreiteten Gedanken auf alle Seifter
wirkten, LÄßt fich auch daraus erfehen, daf.felbft die Phnfiofraten die Umges
ftaltung der pofitiven Sefeßgebung nach den Srundfägen des droit naturel
verlangten, während fie das droit naturel des Menfchen gerade in fein
Recht febten, zu thun, was ihm vortheilhaft fei; die Verbindung der Justice
mit dem Utile verlange nur, daß Keiner den Anderen in feinem natürlichen
Necht fchädige, und deshalb habe Feder das natürliche Mecht, einen vernünf:
tigen Gebrauch von allen feinen natürlichen FahigFeiten und Kräften zu
machen; das ift die Naturordnung des allgemeinen Vortheils, die Aufgabe
des Staates befteht darin, daß er diefelbe aufrecht erhalte, d. h. die Treiheit
and das Eigenthum aller Einzelnen und die öffentliche Ordnung fichere.
Adam Smith fteht durchweg auf dem Boden jener Ideen; er führte
fie methobifh in dem Kreife der wirthfchaftlichen Verhältniffe ats, Ihm
zefcheint die vorhandene pofitive Gefeggebung über Sfonomifche Dinge ver-Eehrt,
 fie {ft aus dem eigennübßigen Intereffe der bevorrechteten Stände her:
vorgegangen, die fidh deshalb auch nodh jebt jeder heilfamen Meform widerfeßen
 (B. V, ch. 2); oft vermweift er auf das Naturrecht und die nathrliche
Freiheit jedes Menfchen, alle ihm von der Natur verliehenen Kräfte und Ans
(lagen unbehindert in Unwendung zu bringen 1); ein Jeder hat das Intereffe,
feinen eigenen Bortheil frei verfolgen zu fönnen, und wird in allem feinen
Thun nur von eigennübigen Motiven geleitet; e8 Kiegt deshalb im Intereffe
Aller, daß Feder diefes Fönne; wie viele Mühe giebt er fich, den Iufammen:
Bang der Intereffen der einzelnen productiven Erwerbsarten mit diefer SEonomifchen
 Freiheit für Alle nachzuweifen! In der Regel wird das öffentliche
Wohl fchon an fih durch die Anftrengungen der Einzelnen für ihr Eigen:
intereffe erreicht, doch giebt e8 einzelne Fälle, wo der Staat gegen Ausartungen
 einfchreiten muß: diefes aqefchieht denn mohl gegen die nathrliche Frei:

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Beifpielgweife mag auf I, 10, 2 hingewiefen werden, wo es heißt: Einen
Menfchen, der fich nichts hat zu Schulden Fommen Jaffen, aus einem Kirch
[piel, worin er feine Wohnung wählt, zu entfernen, ift offenbar eine Ver:
feßung der natürliden Freiheit und Gerechtigkeit, und IV, 7: Sinem Volke
verbieten, aus feinen Producken Alles zu machen, was e8 daraus madhen
fann, oder fein Capital und feine Induftrie fo anzumenden, wie e&amp; ihm am
bortheilhafteften fheint, das ift eine offenbare Verlegung der heiligften
Rechte der Menichbeit.