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deß Verkehrs auf Straßen, Candlen, Eifenbahnen, erft nachdem der Verkehr
felbft — man möchte fagen in die Neihe der nothwendigen Lebensmittel aufs
genommen und der allgemeine Verbrauch an der Befriedigung des Verkehrs:
bedürfniffes betheiligt war, Fonnte fi die Theorie der unbedingten Verkehrs:
freiheit, d. D. das Syftem für die Intereffen des Handelsftandes zum Mit:
tetpunfte und SGrundariome der ganzen Volkswirthfchaft machen, dergeftalt,
bafß e8 gar nicht mehr als ein Ergebnif der Beweisführung von der Dis:
euffion abhängig gemacht wird, fondern der Ausgangspunkt, das eredo für
diefelbe ift,
Wie das Schubzolfpflem und das SFreihandelsfyffem im Anfhluß an
ganz verfchiedbene Intereffen hervortraten, jenes für die induftrielle Arbeit,
biefes für die Thätigleit des Verkehrsftandes, fo nehmen fie auch Immer
ihren Rückhalt an den entgegengefebten Triebkräften, von denen unfere Zeit
bewegt wird. Wie ein: Hie Welf — Hie Waiblingen wird der Segen
eines$ Lebensvollen Nationalbewußtfeing dem Segen eines Fosmopolitifchen
Humanismus gegenübergeftellt, die Stärke und Gemeinnügigkeit der Ses
fammtFraft allgemeiner Staatsgewalten der immer verftändigen und rührigen
Urbeitsfraft des den eigenen Vortheil verfolgenden Einzelnen entgegengefest;
die nationale Macht und UnabhängigFeit der individuellen Freiheit und Selbfka
fändigkeit, der Lockende Preis der Zukunft dem ficheren Bortheil in der
Segentvart, die Sorge für producirende Kräfte dem Intereffe für die Conz
fumenten, die Zweckbeftimmung durch den menfehlidhen Willen der Noth»
mendigFeit phyfifcher Sefebe, politifche Güter Eonomifchen Vortheilen u. f. wo.
uw, f. w®. — und doch Fann es auch als ein ehrenvolles Zeugnif für die ftreiz
tenden Parteien angefehen werden, daß man troß der Verfchiedenheit der
Borausfegungen und Uusgangspunkte, der Beweisführung und des erftrebten
Zieles doch noch gegenfeitig an eine Verftändlichkeit der Logik und an die
Möglichkeit eines überführenden Endbeweifes ftärker glaubt als an die gegen:
feitige EinfeitigFeit in der Schlußfolgerung und die gegenfeitige Berechtigung
nach den Präjudicien, die Nothmwendigkeit der Synthefe und die Unverftäns
bigFeit der abfoluten Entfcheidung.
Sleichwie man fi jedoch in dem praktifhen Leben der Gegenwart
durch TIransactionen und gleichzeitige NkcEjichtnahme auf die gegenübers
geftellten Forderungen zurechtfeßen muß, fo ift auch die Theorie zum Theil
menigftens und namentlich in Deutfchland auf dem Wege, Synthefen aufs
jufuchen, die Cinfeitigkeit der fchroffen Forderungen des Schubzollfyftemes

aber hat dasjenige, welches in den Ausfuhrhandel geftekt wird, am wenigs
(ten diefe Wirkung,« wie denn auch fonft öfter die Bedeutung des augmwärs
tigen Verkehrs viel geringer als Heutzutage angefhlagen wird. Ob in dem:
[elben einhHeimifhes oder ausländifhes Capital thätig ift, halt Smith für
ganz gleichgiltig.« IL, 1.