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wo man dagegen irgendwie von dem ewig und Kberall in gleicher Weile
wirkenden Naturgefeß abgeht und der aus phyfifch zwingenden Urfachen
nicht ganz und unbedingt gleichen menfhlichen Willenskraft und Willens
richtung irgend einen beffimmenden Einfluß auf die Ermwirkung eigenthüm:
licher Seftaltungen und Ergebniffe der Bolkswirthfchaft zugefteht, fobald
mithin die wirthfchaftlidhen Erfheinungen audy unter Modalitäten des
menfchlihen Willens geftellt erfheinen, fhon dann Fann e8 fich auch für
eine nur das Leben nachfchreibende Iheorie nicht mehr um ein Analogon
zu einer Ameifenz, Bienen: oder Biber-Dekonomie handeln, fondern nur um
bie naturgetreue Befchreibung concreter, gefhichtlich unterfhiedener Wirth:
[haftsformen. Nun muß man weiterhin bedenken, daß die Aufgabe der
Wbheorie nur dann eine fo einfache, zu allen Zeiten gleiche bleibt, wenn man
einmal e$ als vollffändig ficher anficht, daß die ganz freie ThätigFeit des
Einzelnen, welche nur von eigennübigen Trieben bewegt und geleitet wird,
immer von felbft und mit Nothwendigkeit das überhaupt erreichbare mas
terielle Gemeinwohl Aller fordere und verwirkliche; fodann, daß es die höchfte
Aufgabe, die leßte Beftimmung der ffaatlichen SGemeintwvefen fei, das wirth
{haftlidhe Wohl AUler, gleichuiel mit welchen fonftigen Einbußen, im größte
möglichen Umfange zu verwirklidhen, und daß man eine abfolut giltige Ers
Härung über das höchfte wirthfchaftliche Wohl Aller zweifellos befige. Im
anderen Falle Ändert fih die Sachlage durchaus, verbleibt es Leineswegs die
identifche Aufgabe jeder Theorie, eine thatfächliche Erfheinung einfach durch
bie Beobachtung zu conftativren. Führen nicht ewig fich gleichbleibende ins
ftinctive Triebe des Einzelnen zur Verwirklichung des Endzweckes politifcher
Semeinwefen, fo if auch die Dekonomie in die Wandelung und Bewegung
der menfehlichen Sefchichte geftellt; if nicht die Erreidhung des. höchftmög:
lichen wirthfhaftlidhen Wohles die höchfte und eventuell die einzige Eriffenzs
beftimmung-des Staates, fo müffen die Entfcheidungsgründe, welche in den
Fällen der“ Pflichtencollifion zur Anwendung „gelangen, die Sfonomifhen
ThätigeeitsFreife‘ in die. verfhiedenartigffen Situationen in dem Ganzen des
Staatstebens bringen; eriftirt Feine abfolute Formel über das »höchffe wirths
fehaftliche, Wohl aller Einzelnen«, fo NE das Biel und der Weg der wirth
fhaftlichen. Beftrebungen Unter die Entfeheidung des politifhen, fittlichen
und intellectuellen Urtheil® geftellt, das felbft weder in allen Einzelnen noch.
in. allen Wölkern und Zeiten glei und feltftehend vorhanden ift. Ganz
offenbar hat aber auch die vorgefhrittene Entwicklung det Hationaldkonos
mifchen Theorie nach U. Smith ihrer eigentliden Natur nad) die Vers
[hiedenheit der Syfteme im Anfhluß an die Verfchiedenheit der Intereffen,
und des politifch = fittlich - intellectuellen Urtheils mit Nothwendigkeit hervor:
gerufen. Kein Nationaldkonom wird es in Abrede ffellen, daß der wefents
lichfte Punkt in der nachfmithifchen Entwicklung der Wilfenfchaft in bie