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Fampf mit den Indufkriellen aller übrigen Länder ffegsgewiffen Zuverficht
zrfüllt find, zum Verlangen nach der Praxis des Schubzoll= und Prohibitive
pftemes führen. Daß fich in einem oder mehreren einzelnen Ländern der
SewerFöftand für das Wegfallen jeglicher Art von Schußzollmaßregeln in
allen Ländern und deshalb auch in dem Baterlande felbft ausfpricht, if nicht
ein Beweis, daß die Ynduftriellen anderer Länder dummer Weiße und im
[chlechtverftandenen Eigenintereffe fih nad) Schubzöllen fehnen, fondern viel
mebr die nothwendige VBorausfeßung, daß fie verftändig ihr Intereffe ver:
folgen. Dem Eigenintereffe des Ynduftriellen wird Feineswegs ohne Wei:
tercg durch die Verwirklichung des Sahes gedient, daß man den Markt zum
Kaufen und Verkaufen möglichft erweitern müfßfe. Sein BVortheil verlangt
bielmehr, daß der Markt zum Berkaufen feiner Producte und zum Einkaufen
feiner Confumtibilien erweitert, die Zahl der Käufer feiner Fabrikate und der
Verkäufer der ihm nofhtwendigen Güter möglichft vermehrt, dagegen die
Zahl der neben ihm diefelden Güter zum Verkaufe bringenden Producenten
möglichft vermindert werde, in der Älteren Zeit auch durch Befchränkung der
einheimifchen Mitbewerber, in der neueren durch Behinderung der ausiän:
difchen Berkaufsconeurrenten. Eben diefes Streben wird gefördert wie durch
bie gewöhnliche Form des Prohibitivfyftemes fo durch das Schukzollfoftem —
denn der Schußzoll, welcher wirken foll, muß, wie man fagt, »ausgiebig«
fein, und der ausgiebige SchuBzoll ft nichts anderes als die eventuelle für
die Situation nöthige und genügende Prohibition. Dagegen haben alle
diejenigen Induftriellen, deren fpecielle Fabrikate ohne irgend welche Nach:
hilfe von Seiten des Gemeinwefens und der öffentlichen Caffen in das Aus:
land gehen, ein Intereffe an dem ganz freien Verkehr und gegen Schuß:
gollmaßregeln, weil diefe ihnen unnüs find, wohl aber Mepreffalien hervor:
rufen ober aufrecht erhalten Eönnen, Matürlih ift das Schubfoftem für
jede Art der Production möglich und auch angewendet worden — das wohl:
verffandene Eigenintereffe der einzelnen Productionsarten wird fich immer je
nad) der fpecielen Situation und unter theilweifer Yufnahme der Principien
des freien Werkehres für die Stellen, wo fie ihm günftig wirken, ausfprechen.
Die Semwerbetreibenden, welche in freier Concurrenz — fe es in ihrer Ges
[ammtmaffe, fei e8 in einzelnen Zweigen — die Arbeit anderer Länder zu
befiegen hoffen Fönnen, werden fi mit dem NMechte des verftändigen Eigen:
nußeg für den freien Verkehr augfprechen; ihre bedrohten Mivalen ebenfo
mit Recht für Schubzölle; jeder wird für feine Mobhftoffe freie Einfuhr und
gehemmte Ausfuhr verlangen u. f, w. — Der Landbauer, welcher fich durch
die Concurrenz fremder Einfuhr bedroht fieht, wird für die Protection fein,
ber, welcher auszuführen wünfht und vermag, wird freien Verkehr verkündet
wiffen wollen. E8$ ift ganz natürlich, daß der Eigennuß die (Ayubzölnerifch
gefinnten SGemerbetreibenden unter einander oder ihr Prineip mit der Aus-