213

dehnung deffelben auf andere GEonomifche Kreife in Widerfpruch bringen
fann. Die richtige Nechnung für den Eigenvortheil liegt auf der Hand,
wenn wir 1850 gefehen haben, daß die nach Berlin einberufenen induffriellen
Sachverftändigen, zum weitab größeren Theile eifrige Schupzöllner , beinahe
einftimmig die Befeitigung oder Minderung der den Ackerbau obwohl nur
wenig fehlißenden Zölle zu befürworten unternahmen — oder wenn ein
Theil der Indufkriellen in unferen Tagen — natürlich im Widerfpruch mit
ben zunächft Betheiligten — die Eingangszölle für rohes und verarbeitetes
Eifen herabgefebt, den Schuß für die RunkekrübenzucFerfabrikation gemindert
oder befeitigt wiffen will u. f. mw. Die theoretifchen und praktifhen Anhans
ger der Srundfäbe des Schußzollfpftemes Finnen nur darin Übereinftimmen,
daß die Wirkfamkeit, Anwendbarkeit und Nüglichkeit des allgemeinen Grund:
principes überhaupt zur Anerkennung gelange; die Anwendung im einzelnen
Halle des wirklichen Lebens Fann das Intereffe des einen Anhängers fördern
und das des anderen fchädigen. Das Schubkfoftem, angewendet auf den
Yckerbau, if gegen das Intereffe der Sewerbetreibenden und umgekehrt; ja
der Schuß des einen induftriellen Productionszweiges Fann einen anderen —
wenn das behinderte Ausiand nicht bloß Verkäufer des einen Productes,
fondern auch direct oder indirect Käufer des anderen if — unmittelbar bes
einträchtigen. Aber diefe fo oft gemachten Erfahrungen FLnnen durchaus
nicht geeignet erfheinen, einen Beweis gegen die im einzelnen Falle anges
wendete Kraft des Schubzolles und gegen die Berechtigung des Eigenintere(fes
aller derjenigen Producenten zu geben, welche, fobald und foweit fie fich durch
die Concurrenz des Auslandes bedroht fehen, auf Schuszölle dringen, weil
diefe in einem folchen Falle immer für den durch fie bedachten Induftkries
zeig den Verkaufspreis der Producte höher ftellen, als e8 bei freier Einfuhr
des ausländifchen Fahrikates der Fall fein würde. Während, wie fich bald
zeigen wird, die Nationalökonomie geradezu unmöglich den Beweis kiefern
Bann, daß die Anwendung von Schußzöllen für alle Fälle und unter allen
Umftänden zum Nachtheil des SGemeinwefens und des Staatslebens eines
Volkes fei, werden fich andererfeits viele fittliche und politifhe Motive den:
Een laffen, aber nicht Intereffen des Eigennußes, aus welchen der Producent
in der für ung vorausgefeßten Lage auf die Forderung von Schußzöllen ver:
sichten Fönnte. Die Anwendung von Schubzollmaßregeln Kann an anderen
Stellen unmittelbar beträchtliche Nachtheile hervorrufen, die fich mittelbar
auch gegen die befchüßte Indufkrie wenden; indeffen wird der Nachweis dies
fer Nückwirkungen den SEonomifchen Cigennuß des befhüßten Induftriellen
nicht in eine andere Bahn werfen, weil er leicht merken Fann, wie fich der
Nachtheil vertheilt, der Nußen aber concentrirt und ihm, auch menn der Ges
famımtfhaden größer ift als der partielle Vortheil, von jenem ein geringerer
Theil als von dielem zufäht. Nur mwmenn vielleicht die Schukzrollyraris für