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born herein auch für die SEonomifche Thätigkeit der Menfchen und Völker
in Geltung, fo werden doch hier unabweisbar die Elemente des Nothwen:
digen fhon durch den Begriff und die Erfheinung der wirthfchaftlichen
Thätigleit an fich fehr verftärkt.
Denn offendar it eine wirthfchaftliche Thätigkeit Überhaupt nur fo
denkbar, daß die menfchliche Thätigkeit mit den SGegenftänden, Producten,
Beftandtheiten der Außeren Natur fih in Berbindung fest. Bei diefen
Eann von irgend welcher freiem Beftimmung von ihnen aus nicht die Rede
fein; ihr Entftehen, ihre Kraftwirkung if durch Naturgefebe geregelt,
welche der Menfch auch nicht in der Benukung und Verwendung derfelben
brechen Eann; er Fann ffe nur leiten und lenfen, d. h. die an fich natur»
gefeblich fich gleich bleibende Kraft jener Dinge ‚in der einen oder an:
beren Form, in dem und jenem Maße u. f. w. zur Weußerung und Anwendung
 fommen laffen. Die Productionskraft des fetten und des mageren
 Bodens, die Treibkraft des fließenden Waffers, die Bewegungstraft
des comprimirten Dampfes u. f. w@. Äußert fih nach beftimmten und in
jedem Falle der Anwendung qualitativ fich gleich bleibenden NMaturgefepen ;
die mit oder ohne Hülfe des Menfchen erzeugten, für den menfchlichen
Verbrauch nüßlichen Producte der Natur haben eine beffimmte Eigenthlm:
lichteit für die Unmendung; die größere Summe derfelben Sattung von
Producten hat die größere Kraft für die Anwendung; nennen wir folche
aufgefparte Producte Capital, fo ift es als eine naturgefebliche Erfheinung
anzufehen, daß das größere Capital eine färkere Kraft befikt als das Heiz
nere u, f. w. Nun müffen wir aber wohl bedenken, daß die hier in Frage
Eommenden Naturgefeke Feine Gefehe der menfchlihen Wirthfchaft find,
fondern nur Naturgefege, welche überall und fomit auch für die Skonos
mifche Thätigkeit des Menfchen in Wirkfamkeit verbleiben; es find fomit
aud) nicht Naturgefebe der Volkswirthfhaft, fondern in der Volkswirth:
(haft zur Erfcheinung gelangende und von der wirthfchaftlichen Thätigkeit
zu beachtende Sefeße der Natur. So wenig wie die Sefehe des Falles,
der Schwere, der Hagelbildung, der Anziehungskraft, find »die feften Nas
iurgefeBe, nad) denen die verfchiedenen Arten fachlicher Güter entftehen,
verändert und zerftört worden, wie das YUufwachfen nußdarer Pflanzen mit
Hülfe des Nahrungsftoffes im Boden und in der Atmofphäre, die Ent»
fehung von Milch, Fleifch und Fett aus der Nahrung der Hausthiere« 1)
— an fih SGrefege der BVolkswirthfchaftslehre. Sie feftzufßtellen,
ihre Wirkfamkeit zu beftimmen u, f. w., if Sache anderer Disciplinen;
die Kenntnif derfelden zu erlangen, ift Sache des propädeutifchen Studiums
ber voltsmirthfchaftlichen Erfenntniß. Kreilich gewahrt man aleich, daß

) Rau, Grundfäkge der Volkswirthichaftsiehre, &amp;. 11. N.

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