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hume nachweifen, nur ift e8 verhältnismäßig viel fpäter ausgeführt
worden. «
So weit Nofcher. Ich habe den langen Auszug aus diefem Auf:
[abe in den wohl für mandjen Lefer nicht Leicht zugänglichen Leipziger »Berz
yandlungen« unternommen, weil ich doch fonft vereinzelt die Stellen hätte
irwähnen müffen. Sedenfalls ift das Ziel diefes Auffakes ein wichtiges, der
Nachweis, daß fich mit im Sanzen geringen und mehr zufälligen Modificas
onen die Volkswirthfchaft der verfchiedenen Nationen doch immer in dem:
felben Kreisringe dreht, wie man das auch neuerdings etwa von den Staats
verfalfungen namentlich nach Mach iavelli’s Vorgang behauptet hat. Zu
ber von uns hervorgehobenen zweifachen Entwicklungsbemwegung der Volkswirthschaft,
 innerhalb des einzelnen Bolkslebens und in der ununterbrochen über das
Rommen und Bergehen der einzelnen Nationen hinaus fich fortberwegenden
menfchheitlichen Entwicklung, in welcher die einzelnen Bölker hei aller Ana:
logie in ihrer Entwicklung als Theilen des Ganzen, doch zugleich durch die
Wirkung der vorfchreitenden Zeit eine andere Stellung, andere Formen und
Aufgaben erhalten, fowie zu der von ung Hervorgehobenen Bedeutung der
Nationalität für die BVolkswirthfchaft — fteht diefer Berfuch in ent[hiedenem
Segenfake. Nicht als ob Nofcher überhaupt das Borhandenfein von Ver:
Kchiedenheiten im Allgemeinen oder in jenem Auffabe insbefondere in AWbrede
itellte — unfer Auszug giebt darlıber felbft die Belege, und Nofcher fagt
zusdrücklich auch im Cingange: »Wir müffen die Verfchiedenheit der Dinge
mit demfelben Intereffe ftudicen, wie die Yehnlichkeit« —, allein er unter:
ichäbt weit diefe Verfhiedenheiten und führt fie obendrein, weil er die wahre
Wurzel derfelben nicht erkennt, auf falfhe Fundamente zurück. Ich weiß
nicht, ob ebendaher auch jene, bei diefem Karen Denker fo auffälligen ftars
fen Widerfprüche herrühren, in welchen einzelne der hervorgehobenen Säke
unter einander ffeben. An alles Diefes werden wir gleich bei der Beurtheiz
lung der Hauptfrage gemahnt, des Verhältniffes der Sclaverei, diefer »fünz
yamentalen Urfachei für alle Unterfchiede in der altelaffifhen und der (pätes
sen Bolkswirthfchaft. Es ift gewiß viel gefabelt worden Hber die vortrefflichen
 Zuftände der Unfreien bei den germanifchen Völkern, aber daß dies
Snftitut der Sclaverei, wie wir e8 bei den altclaffifhen Bölkern finden, auch
auf dem Boden Germaniens beftanden habe, Fann doch wohl jeBt als eine
unter den SGefchichtsforfchern verurtheilte Anficht betrachtet werden. DYbwohl
die mangelhafte Befeitigung der Sclaverei »Lheils dem geringeren Capital:
reichthume , theil$ auch der geringeren fittlich-religiöfen Entwidlung jener
Heidnifchen Völker« zugefchrieben wird, fo ift doch offenbar allein in dingliche
Berhältniffe der Schwerpunkt gelegt. Und doch Kiegt die volle Urfache der
altelaffifchen Sclaverei in der Nationalität, in dem menfchlihen Factor,
And ihre Befeitigung murde durch das Chriftenthum und die germanifihe