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Bürgfchaft der Wahrheit erblickt u. f. w., mit einem orte, wenn man die
oolEswirthfchaftlihen Zuffände aus ihrem gefhichtlichen Proceffe und aus
ihrer Verbindung mit dem Sefammtleben der Völker und Zeiten hHerausreißt,
und fie an den Maßftab und auf die Meßwage einer einzelnen gefchichtli:
hen Periode Legt, für deven »eigenthümliche Verhältniffe« man auf anderen
BSebieten fo gern und dringend fpecielle Erwägung und Berkckfichtigung
fordert. Da in den volfswirthfhaftlidhen Erfheinungen audh naturgefegliche
Mächte mitwirken, und der andere Factor, das menfchliche Thun, das Ergebs
niß je einer beftimmten Stufe der Entwicklung des individuellen und natios
nalen Lebens ift, auch die SEonomifchen ErfheinungsEFreife mit allen Theilen
des in gefchichtlicher Entwicklung fich bewegenden Bolkslebens ‚in inniger
Verbindung ftehen, fo.iff die Wolkswirthfchaft nicht etwas MWilkkürliches,
nicht das Ergebniß unbedingt frei gewählter Willensbeftimmungen, und es
Eann deshalb gar nicht die Mede davon fein, daß der »Egoismus oder die
Bornirtheit« etwa einzelner Träger der allgemeinen Staatsgewalt oder einer
einzelnen Claffe der bürgerlichen Sefellfhaft die »naturgemäße« Entfaltung
gemwünfchter Formen der Wolkswirthfchaft unmöglich gemacht habe. Die
menfchliche Freiheit hat ihre fehr beftimmten Schranken au) in der Dekos
nomie; fie hat freilich aud) ihren Wirkungskreis, aber gerade der von einzel:
nen Fndividuen wird Leicht Überfhäßt; gerade die gewaltigften Perfönlichs
Beiten in der Gefchichte find auserlefene Träger von Zeitrichtungen und Ideen»
(trömungen, ober g8 tritt einmal in dem Einzelnen gleichfam condenfirt der
Charakter feines Volkes auf. Aucy die »normale« Bolkswirthfchaft tft ein
Unding; in fih {ft es ein Widerfpruch, irgend melche beftimmte Zuftände der
WBolkswirthichaft als die einzig normalen anzufehen, mag man fie nun in
irgend einer vergangenen Zeit fuchen, die gleich einem verlorenen Paradies
wieder erobert und für alle Zukunft firirt werden foll, oder mag man ein
folthes Kbeal, ein folches Mufter für alle Völker erft noch herbeiführen oder
ausdenken wollen, denn. alle volEswirthfehaftlichen Zuftände fallen in den
Kaum Und in die Zeit und Fönnen von einem Caufalzufammenhange mit
Zeit und Raum nicht Lo8gelöft werden. Chen diefe Berbindung, in welcher
die Volkswirthfhaft mit den allgemeinen BZeitverhältniffen und fodann auch
mit den gefammten Erfheinungsfreifen des VBoltslebens fteht, muß uns
weiter noch darauf aufmerffam machen, daß die Bewegung der Volkswirthfchaft
 eine ununterbrochene ft, und deshalb au alle jene hervorgehobenen
Stufen und Perioden der Entwicklung felbft wieder unter einander in einer
anzertrennlichen Verbindung fehen. Wenn wir z. B. von einem Jugend
alter, Mittelalter, SGreifenalter, von einer Blüthe und einem Berfinken der
Bolkswirthfchaft reden, fo wird vielleicht das begriffliche Denken die Grenz:
finten folcher Kategorieen fefthalten und die ‚erfahrungsmäßige Beobachtung
auch wohl charakteriftifche Züge für das zu entwerfende Bild zufammen: