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Staaten und Zeiten zu empfehlen, eine beftimmte Größe der Landgüter für
die ftets und Hberall vortheilhaftefte hinzuftellen, eine befondere Art der Bes
freuerung für die allein normale und »naturgemäße« anzufehen. Hier find
Nofcher”s BVerdienfte um die Wiffenfchaft befonders groß und fruchtbrin:
gend gewefen; ihm ift es zuzufhreiben, daß, wie ich mich ausdrücken möchte,
an die Stelle eines Abfolutigsmus der Löfungen das SGefeg der
Relativität zur Unerkennung gelangt if. Wohl aber bedarf diefe ganze
Frage, über welche gleichfam nur in Baufh und Bogen abgeftimmt ift, auch
nach Nofcher’s bis jebt vorliegenden Leiftungen noch einer Durchführung
im Einzelnen, einer näheren Begründung und weiteren Schlußfolgerung,
und ficherlich diefes in einer befferen Weife;, wie die if, welche mit dem Tolgenden
 hier verfucht wurde. Mun fühlt jenes Bedürfnif alsbald, wenn
man gewahrt, .daß fid) doch unter einer feheinbar allgemeinen Uebereinftim:
mung bedeutfame Segenfäße bergen. So if e8 3. B. bekanntlich die Anz
ficht von Nau, daß Dasjenige, was in der Schlußfolgerung der National-SEonomie
 als gut und vortheilhaft für die WolEswirthfchaft erkannt werde,
diefen Charakter unter allen Umftänden bewahre; wohl aber feien für die
praftifche Anwendung des in dem nationaldfonomifchen Sefeg als gut und
vortheilhaft Hingeftellten Modificationen in der Ausführung nicht bloß zu:
läffig, fondern auch nöthig. NMofcher dagegen fagt z. B. 1): »Wenn man
von Landwirthen fo oft dasjenige Syftem, welches fie gerade mit BVortheil
verfolgen, als das abfolut befte rühmen hört, fo ift das die nämliche Ver:
Fehrtheit, wie von politifchen Zheoretikern, diejenige. Staatsverfaffung, die (fe
gerade wünfchen, für die abfolut befte zu erklären. Der bei Weitem größte
Theil menfchlicher Yrrthümer beruht darauf, daß man zeitlidh und Grtlich
TWahres oder Heilfames für abfolut wahr und hHeilfam ausgiebt. Für jede
Stufe der Bolksentwicklung paft eine befondere Staatsverfaffung, die mit
allen übrigen Verhältniffen des Bolkes als Urfache und Wirkung aufs In
nigffe verbunden ift; fo-paßt auch für jede Entwielungsftufe eine befondere
Landwirthfchaftsverfaffung.: — — In der Medicin glaubt jest Keiner mehr
an Univerfalrecepte, hoffentlich wird das in der Staatskunft und Landmwirthfchaft
 ebenfo werden.« An dag Beifpiel aus der Heilkunde anknüpfend,
fönnte man {ih den Unterfchied beider Anfichten dadurch recht Ear machen,
daß man fich zwei Werzte vorftellt, melche beide z. B, die an Kopfiweh Lei:
denden heilen, beide nicht jeden Patienten ganz in derfelben Weife; der eine
Arzt verführt aber fo, daß er bei den einzelnen Kranken daffelbe Mittel für
heilfam hält, e&amp; aber bald in ftärferer, bald in fchwächerer Dofis, am Mor:
gen oder am AWbend mit diefer und jener Zuthat antwendet; der andere mendet
verfchiedene Mittel an, und vielleicht gerade entaegenaeflebt mirkende, hier

'3) Ideen zur Votitik und Statiftik der Ackerbaufyfteme a. a. OD. S, 228,