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Staatsgewalten und in dem Verhältnif der Staatsangehörigen zu ihr, ins
dem jene zu den, einen freien Handel und Wandel beeinträchtigenden Pros
hibitiomaßregeln weder an fich berechtigt, noch durch die an fie erhobenen
Forderungen irgendwie verpflichtet erfchien, auch die im Berhältnif zu fpätes
ven Zeiten weit geringeren Bedürfniffe der allgemeinen Staatsgemwalten
fammt der größeren Einfachheit audy in dem Stonomifchen Leben weder un:
mittelbar zu einer ftärkeren Heranziehung indirecter Abgaben drängten, noch
zu einer mittelbaren Erhöhung directer und indirecter Einnahmen durch eine,
wie man fpäter fo oft glaubte, mit Prohibitiv: und Schubmaßregeln zu bez
mwerEftelligende größere SteuerfähigFeit der Steuerquellen im Lande nöthigten.
Chenfo haben die von den Bertheidigern des Prohibitiv: und Schußzollfoftemes
 beigebrachten Hinweife auf die vor den Anfängen des modernen
Mercantilfyftemes eingetretenen gefchichtlichen‘ Thatfachen Feine Beweife aufgeftellt,
 daß man die Zwecke Hätte vermitteln wollen, die man den der Form
nach mit fpäteren ‚Thatfachen übereinftimmenden Zollmaßregeln beilegt; jene
Thatfachen Laffen theils eine eigene Art von Kriegsmaßregeln erkennen gegen
ein feindlich behandeltes Land, dem man fchaden wollte, theils wollte man
Senüffe, die nur das Austand zu liefern vermochte, oder die man auch von
der inländifchen Production nicht gern geliefert fah, verbannen oder verminz
dern, fo daß es fich eigentlich nur um die wirkfame Durchführung von
Lurusgefeßen dabei handelte. Micht aber wollte man — und das ift doch
für das moderne Syftem die Hauptfade — denfelben Verdienft, den die
ausländifchen Productionsfräfte im freien Berkehr mit dem Inlande gewanz
nen, diefem lekteren zuwenden, nicht glaubte man, daß durch die Verhindes
rung der ausländijhen Einfuhr zunächft die S£onomifchen Kräfte und dann
auch die Summe der Taufchwerthe in dem Inlande eben durch jene Maß:
regeln allein und am beften erhöht würden. Wirkungen von folcher Art,
wie man fie heutzutage wünfcht, laffen fid) freilich in großer Menge nach:
weifen; jedes Sefep, welches den Verbrauch oder die Erwerbsbefchäftigungen
frifft, bei denen das Ausiand betheiligt erfcheint, jede Confumtionsfteuer,
jeder Srenzzollk ut. f. w. mußte eine analoge Wirkung wie Tariffäße einer
Schubzollpolitik haben, auch die fogenannten Finanzzölle natürlich, da diefel
ben immer auch eine Schußzollwirkung haben, wie fehr auch über die zwecks
möäßig{te und gewinnreichfte Höhe derfelben das fiscalifhe Yntereffe und das
Sntereffe der nach Zolfchuß frebenden Serwerbsthätigkeiten in Widerfpruch
gerathen mögen. Im Vergleich zu den Verhältniffen der früheren Zeiten
ift dagegen allerdings das gefammte Stantsleben der modernen Völker der
Art, daß jene, auf die Biüthe der Skonomifchen Erwerbszweige des Inlandes
gerichteten Erwägungen und Beffrebungen überall in den Vordergrund treten,
zur Entfcheidung gelangen müıffen. Sieht man auf das, wenn auch weder
irgendrvo erreichte noch vielleicht überhaupt je erreichbare Xdeal der beiden