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Thätigkeiten in einem Lande zu Gute Ffomme, und immerhin auf Koften
ber Intereffen der übrigen Sefammtheit von Thätigkeiten, fo würde, um die
Einführung von Schußsmafregeln irgendwie zu rechtfertigen, der Nachweis
anzutreten fein, daß die für das Ganze mit Opfern verbundene Hebung ein:
jeiner Kreife der Production fich doch aus beftimmter Rücficht für das Wohl
bes Sanzen als berechtigt zeigten. Diefer Nachweis kann alfo nur unter
befonderen Bedingungen gelingen, und eine allgemeingiltige Entfcheidung,
daß foldhe Schukmaftegeln im Intereffe des Landes Überhaupt nöthig feien,
ift nicht zu begründen, Die NMothwendigkeit, von den Principien eines
Schuges der inländifhen Productionsthätigkeiten gegen die Mitberwerbung des
Ausiandes oder zur Entfaltung der öEonomifchen Arbeitskräfte durch die der
allgemeinen Staatsgewalt zu Gebote fiehenden Mittel nur unter gewiffen
VBorausfekungen und Unterfcheidungen Gebrauch zu machen, wird dadurch
noch erweitert, daß fich die Anfprüche der einzelnen größeren Productions:
reife nur unter fehr verfhiedenen Verhältniffen erheben Fönnen und wirklich
erhoben haben, Nofcher giebt im Hinblick auf die gefhichtliche Erfahrung
bie Eurze Andeutung, daß ein Schuß der einheimifchen gewerblichen Tbha:
tigEeit dann nothwendig werden Fönne, wenn ein Volk von der Unterften
Stufe fich zu höherer Cultur entwidfeln wolle, mährend ein Schuß des
Landbaues zu den Zeiten der verfallenden Volkswirthfchaft nöthig ge:
worden fei. Ich glaube, daß der Srund diefer richtigen Beobachtung in
Folgendem zu finden if, Während die Bevölkerung, deren Zunahme durch
naturgefeblich wirkende Kräfte nicht fo regulirt if, daß Krifen unmöglich
mürden, über die Productionsbdedingungen des Landes, von denen
ihre dauernde Eriffenz doch abhängig ift, hinausfirebt, bekundet die gewerbs
liche Fabrikation, die in der gewinnreihen BVermwerthung ihrer productiven
Thätigkeiten nicht an die Nohproduction des Inlandes gebunden ift, das
Streben, über den Confumtionsbedarf des Inlandes hHinauszugehen.
So erfolgt, fo lange eine fteigende Zunahme der Bevölkerung und eine wach»
fende Entfaltung und Ausdehnung der gewerblichen Indufkrie fich bemerkbar
macht, auf die im Landbau verwendeten Productivkräfte von felbft eine An:
regung mit einer Stärke, daß er ihr bekanntlid) gewöhnlich nicht zur vollen
Benlge entfprechen kann, und von diefer Seite her wird deshalb während
der Dauer einer foldjen Entwicklung der Volkswirthfchaft in Feiner Weife
eine befondere Befchügung und Hebung durch die allgemeine Staatsgewalt
in Anfprucdy genommen werden. Wohl aber Fann diefes gefchehen von
Seiten der gewerblichen Productivkräfte, wenn diefelben an der Entfaltung
ihrer Schwingen etwa durch die Kraftwirkungen der fkärkeren oder Älteren,
gleichfam länger eingelbten Capitalmächte des Auslandes bei einer Fortdauer
des freien Berkehres follten gehindert werden. In diefer Situation
würde dann die Gewährung eines Schußes für die inländifchen Fabrikationg: