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Der Menfch Fommt fafßt täglich in die Lage, daß er aus mehreren Be:
weggründen zugleich zum fittlihen Handeln aufgefordert wird. Solche gleich:
zeitig fich andrängende moralifche Triebe Fönnen eine entgegengefeßte Hand:
lungsweife in Beziehung auf denfelben Segenftand als Pflicht erfcheinen
laffen, und dann entfieht eine fogenannte Collifion der Pflichten. Der ges
wiffenhafte Menfch wird fich darin fo entfheiden, daß er der höheren, wichtt:
geren, fittlidhen PfrlidHt Raum giebt; dadurch bleibt fein Handeln fittlich, obwohl
 er zugleich dabei gegen ein anderes fittliches Gebot verftoßen muß. So
Eann jede moralifhe Pflicht von dem fittlichen Menfchen hintangefebßt werden
müffen, nur das überhaupt hHöchfte fittliche Gebot wird in jeder Pflichten
collifion gewahrt bleiben; daraus ergiebt fich das große Intereffe auch der
ehriftlichen Moral, das höchfte fittlihe Gebot der Meligion Elarzuftellen,
Auf diefe Süße werde ich mich weiter unten zurückbeziehen.
Es wird von den meiffen Volkswirth/haftsgelehrten (als eine wiffen:
fehaftliche Nothmwendigkeit angefehen und aufrecht gehalten, daß fich die Naz
tionaloöfonomie auf die fpecififch SEonomifchen Ihatfachen und Verhältniffe
befchränke und auch in ihren Schlußfolgerungen und Nefultaten diefer Bes
fehränkung treubleibe. Eine Berkckfichtigung und Beherzigung anderer Eles
mente und Aufgaben des Volks: und Staatslebens glaubt man theils der
die theoretifchen Grundfäge der Nationalökonomie zur Anmendung bringen:
den Praxis, theils anderen fKaatsmifenfchaftlichen Diseciplinen überweifen zu
müffen. Nun haben wir freilich in der gegenwärtigen Zeit die Erfahrung
gemacht, daß bei aller Selbftftändigkeit in dem Sebiete, der Methode, der
Aufgabe der einzelnen Wiffenfchaften doch der Hberall fich hervordrängende
Zufammenhang mancher einzelnen unter einander nicht wohl unbeachtet gez
laffen werden Fann, weshalb auch eine mit ertremer Confequenz durchgeführte
Scheidung nicht mehr die Anerkennung findet, die man ihr fonft bereitwillig
gezollt hat. Indeffen wird es fich doch Leicht Ear machen laffen, daß es
fich bei jener Anficht vieler Nationalikonomen nicht um diefes auch in an
deren Disciplinen hemerkbare Verhältnif von Selbfiftändigkeit und Verbin:
dung im Vergleich zu einer zweiten oder dritten Wiffenfchaft Handelt; viel
mehr wird dabei eine, wie mir fcheint, die gefchichtlihe Bedeutung der dkonomifchen
 Zhatfache felbft und die fpecififche Aufgabe der nationdlöfonomifchen
Schluffolgerung und Aufgabe verkennende Trennung in’s Auge gefaßt und
befürwortet. Die Loslöfung und, Hervorftelung gleidhfam eines wirthfchaft:
lich thätigen Ich in dem Menfchen neben feiner Perfönlichkeit im Ganzen
fheint mir im Hinblit auf das Leben ebenfofehr auf einem gefchichtlichen
und pfychologifchen Irethume zu beruhen, wie die Vorführung einer ganz
Feldfeftändig vorhandenen wirthfchaftlichen Seite in Tbhatfachen von zuflams