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Rraft, immer mieder die Zweckbeftimmung aller Ddiefer realen Erfeheinungen
im Kreife des menfhlichen und bürgerlichen Lebens hervor, d. h. eines Lebens,
in welchem e8 Feine ifolicrte Selbfiftändigkeit öfonomifcher Kraftwirkungen
und Ehatfachen giebt, Aber berückfichtigt denn nicht doch die Nationalökos
nomie in unferer Zeit bei fo manchen Löfungen troß der hHervorgehobenen
Befchränkung auf rein SEonomifche Werhältniffe auch anderweitige Intereffen
und Zielpunkte des menfchlichen und bürgerlichen Dafeing? Das jedem
nicht ganz rohen Menfchen innewohnende, mit der Zunahme der Bildung
fi fteigernde Gefühl von der Unentbehrlichkeit der Freiheit in dem Indiz
viduellen Wirken und Schaffen und Seniefßen — . wird es nicht von der
Nationalökonomie auch in den rein SFonomifchen Löfungen refpectirt, ange:
eufent, zu Hülfe genommen? und ift-diefe Freiheit des Individuums ein
SEonomifcher Begriff, ein Sfonomifches Gut, ein Theil einer rein Sfonomis
fehen Logit?. Aber fie ft ficher das Quos ego nicht nur gegen die Pros
ductiongorganifationspläne der Socialiften, fondern aud) gegen die, wie ich
meine, mit S£onomifchen Gründen nicht zu leugnende Capitalerfparung durch
den erzwungenen affoclirten Confum. Cbenfo mag es zwar immer als etz
freutlich und beruhigend erfheinend, daß der Nachweis über eine vermeintlich
fFärkere Production SEonomifcher Süter im Sanzen durch Befeitigung des
Sondereigenthums nach allen Erfahrungen ‚der Wirklichkeit als eine dloße
Fiction dafteht; e&amp; mag immerhin die Nationalökonomie der von ihren Segnern
 erfolgten Herausforderung auf das Feld der Sfonomifhen Erörterung
Aber diefe Frage getroft Folge leiften — fie wird aber nimmermehr das Zus
geftändnifß zu geben berechtigt fein, von dem Ausgange diefer tein SEonomifchen
 Discuffion die. Uufrechthaltung des Privateigenthums abhängig zu
machen. Das gerade {ft ein Harakteriftifihes Merkmal des Standpunktes
der Socialiften und Communiffen, daß alle Kräfte und Dafeinsformen des
menfchlichen und bürgerlichen Lebens, alles Zhun und alles Senießen, alles
Streben und Weben nach der rein SEonomifchen Discuffion und ohne maßgebende
 Rückficht auf andere Factoren des individuellen und ffaatlichen Lebens
beurtheilt und {chließlich geftaltet werden follen. Was man immerhin über
zine befte Form der S£onomifchen Berhältniffe aufftellen möge, e$ wird nie
außer Acht zu laffen fein, daß Menfchen und Staaten neben den dEonomis
jchen Sütern andere Güter haben und anffreben. Und diefes thatfüchliche
Berhältnif muß die Bolkswirthfchaftsiehre in ihren SEonomifchen Löfungen
heranziehen — als einen Theil der Argumentation. Befchränft fie fich abe
fichtlich und confequent darauf, dasjenige Herauszuftellen, was ihr aus SEono:
mifchen Gründen als das Stonomifch Befte und Sfonomifch Richtige erfcheint,
und muß fie dann zugeben, daß die Praris oder eine andere Disciplin die
übrigen Zielpunkte des Bollsiebens mit in Anfhlag bringe und darnach die
nationalöfonomifchen Löfungen modificire, fo macht fie eine Correctur Ihrer