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der Urt fein, daß in der Idee deraltelaflifchen Völker das Individuum um
des Staates willen exiftirt, nach den Begriffen der germanifhen und tomas
nifchen Völker der neueren Zeit dagegen der Staat um der individuellen
Lebenszwecke willen vorhanden ift, fo wird doch mit Mecht darauf gebaut
werden Fönnen, daß dem Momanen und Germanen der Neuzeit in der Negel
diejenigen Güter des nationalen und politifchen Völkerlebens nicht bloß als
werthlos, fondern auch als feiner Lebensanfchanung. feindlich erfcheinen, welche
nur mit einer Vernichtung der individuellen Freiheit. zu erkaufen fkehen.
Diefes Sefühl ft (Oo fehr das Ergebnif unferer gefhichtlidhen Entwieklung,
mie der Stammesanlage diefer Völker, daß es in dem modernen Menfchen
faft inftinctio waltet, wenn er aud) längft von dem träumerifchen Aberglaus
ben an die Möglichkeit und die Heilfamkeit einer unbegrenzten individuellen
Freiheit zurücgekommen ift, ‚und einen Unterfchied zwifchen der fogenannten
»fraatsbürgerlichen« Freiheit und der freien Bewegung im privaten Leben
hat Fennen lernen -müffen. Daneben läßt fich dann weiter auf der Stelle
einfehen , wie jede Mafregel, mit welcher der Staat eine Sarantie für feine
SelbftftändigFeit und Unabhängigkeit durch Anwendung von Schußmafregeln
für beftimmte Zweige der einheimifchen Production zu gewinnen fucht, zu:
gleich wirth{haftlihe Bortheile für die einen Kreife von
Xndividuen, und innerhalb der nur fheilweife gewählten Erwerbs:
zweige herbeiführt, für andere dagegen wirthfhaftliche
Nachtheile, fo daß der Staat auf diefem Wege jedes Gut für
dagSanzenicht durch allgemeine Opfer, fondern durch Opfer
aufbder einen Seite, und durch Begünfigungen auf der an:
deren zuwege bringt. Dazu fommt nun ferner, daß doch ficherlich
ber civilifirte Staat auf den Frieden geftellt ift, für ihn in dem Friedenszuz
ftand die Verwirklichung feiner Aufgabe fih anbahnt; daß er den Krieg
nur als eine Ausnahme von dem gewöhnlichen und ordnungsmäßigen Zıtz
ftande der Dinge anfehen Fann, und daß jeder Staat ficher fein kann, wie
weithin auch in nebelhaftefte Ferne fi die Träume über einen ewigen Weltfeieden
 verlieren müffen, doch die Entwicklung aller Bildungselemente in dem
politifchen und fittlich = religiöfen Leben offenbar eine folche Michtung, einen
folchen Inhalt hat, daß der Krieg immer entfchiedener nur als die Nothwebhr
der Vernunft gegen die Unvernunft, des Rechtes gegen die Willkür, der UnabhängigFeit
 gegen die Unterdrückung erfcheinen wird, immermehr der Völker:
frieden als die allgemeine Regel des hlirgerlichen Dafeins anerkannt werden
wird. Auf den Ausnahmezuftand des ftaatlichen Dafeins alfo if jede Schuß:
maßregel für die SEonomifche Unabhängigkeit des Ynlandes geftellt; fchon
deshalb wird fie nicht als das Negelmäßige, fondern als eine gegen die Megel
zu begründende Ausnahme erfcheinen dürfen. Dazu Fommt aber noch ein
Weiteres. Sewiß Eönnen die gefchichtlichen Hinweife auf frkbhe Stufen der