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fehließlichen NRefultate übereinftimme, daß jedoch von einem foldhen Zufamte
menflange in Feiner irgenbwie entfcheidenden Weife das lebte Wort der naz
tionalökonomifchen Theorie abhängig zu machen fei., Dap man mit einer
folchen Anficht fich wegen der Natur der Sfonomifchen Thatfache felbff, und
weil felbft der wirthfchaftlich thätige Menfch durchaus nicht aus bloß wirth:
[haftlichen Motiven und auf bloß wirthfhaftliche Zielpunkte hin thätig wird,
in Zäufhungen bewege, Haben wir fehon hervorgehoben. Alles wirthfchaft:
tiche Leben eines Volkes ift fo eng mit den übrigen Lebensäußerungen deffelz
ben verbunden, daß man jenes bei gefonderter Betrachtung. nur ‚wenn man
den Zufammenhang mit dem Sanzen im Auge behält, -in der Wahrheit der
empirifhen Wirklichkeit zu erfaffen vermag, fowie man auch über die zu:
Fünftige Entwicklung der Bolkswirthfhaft nur von dem Boden der Ge:
fammtentrwoicklung des Bolkslebens aus eine Divination aufftellen Fann,
denn nur mit dem Sefammtfortfchritt fehreitet auch das SEonomifche Leben
und Weben der Bölker weiter. Würde fich die Nationalökonomie auf die
Darlegung von Sefeken der realen Welt befhränken, oder dazu nur noch fo
zu fagen eine allgemein tirthfchaftlihe Betriebstehre zu gewinnen fuchen, [0
müßte fie auf den Namen und Charakter einer Boltswirthfchaftslehre vers
zichten und einer neuen verfelbfiftändigten Disciplin den Plab ihrer Ans
fprüche eintäumen. Will fie aber wirklich Thatfachen des Bolks- und
Staatslebens zur Grundlage ‚ihrer Beobachtungen und Beweisführung
nehmen, Probleme des Volks: und Staatslebens [öfen, fo Bann fie ihr Ges
biet und ihre Aufgabe nicht herausfeciren aus dem. Volksorganismus, fon
dern muß beides als ein kebendiges Glied in einem Sefammtleben begreifen.
Steichwie nun ein einzelnes Slied an jedem lebendigen Organismus zwar
eine befondere und eigenthlimliche Thätigkeit und Kraftentwicklung zeigen
ann, diefe aber nur dazır dient, die Lebenszwecke des Ganzen zu ftügen und
zu fördern, fo Eönnen auch die Disciplinen, welche einzelne LebensthätigFeiten
der Völker und Staaten einer befonderen Betrachtung unterwerfen, die
Functionen diefer einzelnen Kreife doch nur zur Förderung und Stügung
des Bolks = und Staatslebens in feiner Gefammtheit mit feinen allgemeins
ften Zwecken und Aufgaben zu beftimmen fuchen. Auch das wirth[haftliche
Schaffen der Bölker if ein folches einzelne Glied und fteht in einem folchen
Zufammenhange zu dem Leben im Sanzen. Weil die Nationalökonomie
diefen Zufammenhang zu berückfichtigen, dur den Theil an der Aufgabe
des Ganzen, welche eine fittlich = politifche ift, mitzuwirken hat, fo if fie bes
rufen, fich der Neihe der moralifhen und politifhen Wifjenfchafs
ten zuzugefellen; erft damit vollzieht fie den Unjhluß an bas wirkliche Leben,
weil in der That auch der einzelne Menfch und ganze Bölker und Staaten
durch die Sfonomifche Thatigleit, durch wirthfehaftliches Schaffen und mwirths
[chaftliche Erfolae Zwecke ihres Sefammtlebens in Erfühung zu bringen