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auf den allgemein: fittlichen Lebensgrund in der menfchliden Natur, zur
Lockerung und Löfung des für pelitifche Gemeinwefen unentbehrlichen Kittes
der Einzelnglieder unter einander vorfchreiten muß 1).. Sie erfaßt die Ins
(titution des Vrivateigenthums nicht nur als eine OEonomifche Form und
Kraft, fondern auch alg eine Grundlage für die fittlihe That und die Yufs
rechthaltung der allgemeinen Cultur. Sie felbft zieht die Schlußfolge, daß
in einem Conflicte die politifche Selbfiftändigkeit des Staates höher ftehe
alg der SEonomifche Bortheil des, billigften Einkaufes; fie verthetdigt die
Freiheit der SEonomifdhen Privatthätigkeiten, weil die Freiheit des eigenen
Schaffens auch in’ der SEonomifhen Sphäre die Mutter der Tugenden iff
— Furz fie (Äßt die maßgebenden Sefichtspunkte für das allgemeine fittliche
und politifcher Leben der Menfehen und Völker auch für das SEonomifche
Raifonnement von maßgebendem Einfluß fein und iftk bereit, bei einer Collis
fion zwifchen dem Sfonomifch VBortheilhafteren und dem für das allgemeine
Leben aus fittlich = politifchen Gründen Befferen das Erftere dem Legteren
unterzuordnen. Denn immer handelt e&amp; fich ja um den Menfchen und um
ben Staat, als um ein in fih Sanzes, das in feinen einzelnen Theilen wohl
hefondere und befonders zu beobachtende Functionen, nicht aber ein ganz felbftz
ftändiges, in fich abzufchließendes Leben wahrnehmen läßt, und in dem jeder
Theil nur ein Mittel zum Zweck des Sanzen ift. Für die Nationalskonomie,
 twelche fich auf den Standpunkt der hiftorifchen Methode ftellt, ft die
Erhebung der politifchen Dekonomie zu einer moralifch -politifchen Wiffen:
fchaft eine Sache der einfachen Nothwendigkeit; denn das pfochologifche Stuz
dium des Menfehen, die gefhichtlihe Erforfchung des Völkerlebens , führt
{ie unmittelbar zu der Anerkennung, daß alles wirthfchaftliche Leben und

}

Mielleiht hätte. SdHüg das im Egoismus als folchem Kegende, und in jeder
Korm beffelben (häbigende Element etwas fhärfer hervorheben follen, wenn
er in dem — überhaupt hier zu vergleichenden — Yuffaß über das fittliche
Moment in der Volkswirthfchaft (Tübinger Zeitfchrift für die gef. St.
1844) von dem fogenannten verftändigen Egoismus fagt (S. 139): Auch
diefe Stufe der Srlenntniß läßt dem fhädlidhen Kampfe der egoiftifchen
Intereffen noch einen weiten Spielraum ; fie’ feßt ben wirthfdhaftlichen Stre:
bungen Feinen Höheren Zweck, Fein höheres Biel; fie febt, um eine große
allgemeinere Gewalt im Leben auszuüben, eine allgemeine, dem verblendeten
Egoismus felten eigene tiefere SrEenntniß der gefellfhaftlidhen SInteveffen,
die Macht der einzelnen Stände, die Macht der Staatsgewalt voraus , die
fich widerftrebenden Intereffen in einen harmonifhen Einklang zu bringen.
Zu einer wahrhaft höheren Stufe der ESrkenntniß, zu einer Srfenntniß, die
auch dem weniger gebildeten Verftande zugänglich ift, die moralifd) zu einer
beftimmten Handiungsweife verpflichtet, führt allein das Hinausgehen über
bas reine Ultilitätgprincip, die Anknüpfung der wirthfehaftlidhen Marimen
an die höheren Gefeke einer fittlihen Drbnung.