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Schaffen wirklich in einem foldhen engen Zufammenhange mit dem Ges
fammtleben der Völker fteht, daß jenes überall und immer nur eine VBerz
Hältnißftellung einnimmt und mitwirkt an den höchften Aufgaben des Ganz
zen, daß nichts Dauer hat, als mas fittlich ift, und das Streben nach dem
fittlichen und politifchen Fortfchritt die alle Functionen des Völkerdafeins
und der Mölkerentwiekelurigen durchdringende und beftimmende Lebensfraft
ft. Gewiß {ft jene BVerhältnifftellung der SEonomifchen TIhätigkeiten im
Kreife des SGefammtlebens in verfchiedenen Zeiten, einzelnen Menfchen und
ganzen Völkern eine ungleiche; aber gerade diefe Thatfache beweift die Bes
deutung des ethifch=politifchen Momentes in der Iheorie der politifchen
Hekonomie. Wenn auch nicht unangreifbar, fo doch für die Dauer undes
zwinglich, ift das Bewußtfein in des Menfchen Bruft-von einer wirklichen
Tragweite der freien Willensbeffimmung, und wenn wir im Hinblit auf
die Entwickelung des gefchichtlichen Lebens es nicht verweigern fönnen , ne:
ben. die Freiheit der menfchlichen Thätigkeiten eine Nothwendigkeit der Ent»
wickelung, fei e8 als Synthefe, fet es als Antithefe zu feßen, fo werden toir
umgeFehrt auch in dem SFonomifchen Güterleben neden der Caufalität der
naturgefeblihen Erfcheinungen die Caufalität der fittlich freien Zwecke des
Menfchen weder verleuanen, noch unberückfichtigt Laffen dürfen.

10.

GSewiß fteht die Methode der Unterfuchung, Beweisfühgung
 und Schluffolgerung, welche in einer wifenfhaftlichen Disci.
plin zur Anwendung gelangt, im engften Zufammenhang mit dem - ge:
fammten Charakter derfelben 1). Darum wirkt jeder Fortfchritt in einer
MWiffenfchaft im Großen und Allgemeinen ganz befonders auch auf die in
ihr giftige Methode ein, und umgekehrt hat jede bebeutendere Befferung in
der Methode der Unterfuchung den erheblichften Einfluß auf die Wiffen-(haft
 im Ganzen ausgeübt. Offenbar hängt e&amp; von dem Wege, den man
einfchläat, ab, ob man ein erftrebtes Ziel erreicht oder verfehlt. — Am fchärf-)

 Schon Baco fagt (de dignitate et augmentis scientiarum V. 4): Doctrina-quae
 traclat quales demonstrationes ad quales materias sive subjecta
 applicari debeant-tanquam judicationes judicationum continet. Optime
 enim Aristoteles neque demonstrationes ab oratoribus neque Suasiones
 a mathematicis requiri debere monet; ut, si in Drohationis genere
aberretur judicatio ipsa non absolvatir
Ruies, volit. Dekononmite.