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ftenthetis in den urfächlichen Verbindungen nachweifen zu können. Daf
man auf biefe Weife ztwar eine entfchiedene, auf fcharf bezeichneter Grundlage
aufgebaute Anficht aufgegeben, Feineswegs aber ihr gegenüber das, was man
für beffer und richtiger hält, mit pofitiven Gründen und Ausführungen ges
fichert hatte, {ft an fich Mar, Man bleibt dabei gerade über die Hauptfache
felbft ganz im Ungemwiffen, darüber nämlich, worin die Negel der Erfcheinuns
gen und die Übweichungen von derfelben ihren Grund haben, was der Bes
fand und das Wefen einer volkwirthfchaftlichen Regel fei, und auf welchem
Wege man folhe Caufalitätsverhältniffe, die nun einmal offenbar nicht im
naturgefeßlichen Zufammenfchluß der Thatfachen in der realen Welt ftehen,
feftzuftellen habe. Denn wenn e8 auch hier freilich auf die Thatfachen des
wirflichen Lebens fo anfommen wird, daß fie die Grundlage der Beweis:
führung und Schluffolyerung bilden, fo ift es doch offenbar, daß fie wegen
des Einfchuffes eines neuen, nicht naturgefeblichen Tactor8 nicht in derfelben
Weife zu verwenden ftehen. Auch würde man erft nach den Ergebniffen
eben einer foldhen Unterfuchung darüber gewiß werden Eönnen, ob man nicht,
ftatt das Gefegmäßige der Erfeheinung zu beftreiten, vielmehr die Formel zu
Sefämpfen habe, in welcher e$ hingeftellt wird; ob nicht vielleicht nur diefes
und jenes einzelne Sefeg Überhaupt zu befeitigen, beziehungsweife zu ver:
beffern fei, weil man nur hin und wieder irgend Etwas al8 ein Ulgemeines
angenommen habe, was Fein Allgemeines if, oder der Augdruck zu fpeciell
und eng ausgefallen ift.
Der Nachweis der Gefegmäßigkeit einer Erfheinung ift abhängig von
dem Beweis des Caufalitätsverhältniffes von Urfache und Wirkung. Man
muß dabei fefthalten, daß man eine Urfache überhaupt nur fo al8 vorhanden
und wirkfam nachzuweifen vermag, daß man ihr Wefen als wirkende Kraft
nachgewiefen hat; man muß eben die Richtung und die Iragweite einer
urfächlichen Kraft Fargeftellt haben. Wo alfo eine Urfache, eine ihrem
Wefen nad) beffimmte Kraft in einem caufalen Nexus auftritt, da muß fie
ihre Eriftenz und Wirkung dadırch bethätigen, daß fie immer in derfelden
Weife auf die Hervorbringung von Erfcheinungen einwirkt, Man hat des:
halb ein SGefeß der Erfheinung erwiefen, wenn man ein: Caufalitätsverhältz
ni in diefem Sinne nachgewiefen hat. Wenden wir zunächft diefes auf
das Gebiet der SEonomifchen Erfheinungen an, fo müffen wir fagen, das
Öfonomifche Sefet ift feftgeftellt, wenn die Factoren, das reale und das per:
fonale Clement, in ihrem Wefen als wirkende Urfachen feftgeftellt find.
Man wird überall und immer auf die Sefepmäßigkeit der Erfheinung, d. h.
auch auf die nothtoendige Wiederkehr derfelben rechnen Fönnen, fobald ganz
biefelben Factoren fidh zu einer anderen Zeit oder Stelle ganz in derfelden
Combination alg urfächlidhe Kräfte in der Hervorbringung einer Wirkung
vereinigen; umgelehrt ift e8$ in diefem Sinne ganz wahr, daß jede Öfono: