88 8B50 FON ® Universität 51 + gl eo, hu * arg st Vorwort zur dritten Auflage. Hiermit übergebe ich den ersten Teil meines Grundrisses in wesentlich erweiterter Form der Oeffentlichkeit. Ich konnte es mir nicht verhehlen, daß die bisherige Ausgabe hauptsächlich nur eine Ergänzung meiner Vorlesungen für meine eigenen Zuhörer bildete. Ich habe nun versucht, den Grundriß auch einem weiteren Publikum zugänglich zu machen, Wie ich meine Hauptlebensaufgabe stets nur in der Lehrthätigkeit gesehen habe, so prätendiere ich auch hiermit nicht, die Wissenschaft wesentlich zu fördern. Ich habe vielmehr nur versucht, was ich als Gemeingut der Wissenschaft ansehe, übersichtlich zusammenzufassen, wobei doch der Natur unserer Wissenschaft gemäß der individuelle Standpunkt zur Geltung kommt. Wie es in den Vorlesungen die Aufgabe ist,. in gedrängter Form nur das Wesentlichste auszuwählen und den Hörer mit Nachdruck darauf hinzuweisen, das Unwesentliche aber möglichst zurücktreten zu lassen, so ist es in gleicher Weise in.einem Grundriß der Fall. Wie dort so handelt es sich auch hier nur darum, die hauptsächlichsten Lehren als Grundlage zu geben, in die Methode einzuführen, das Interesse zu wecken und zum weiteren Forschen anzuregen. Der Erfolg hängt deshalb dort wie hier davon ab, ob es gelingt, das Wesentliche vom Unwesentlichen in der richtigen Weise zu scheiden und für die Darstellung die richtige Form zu finden. Von diesem Standpunkt aus will die Schrift hauptsächlich beurteilt sein. Ein Grundriß soll nicht ein Lehr- und Handbuch ersetzen, in welchem das ganze Material niedergelegt sein muß, um daraufhin selbständig fortarbeiten zu können. Deshalb ist dort großes Gewicht auf eine umfassende Zusammenstellung der einschlagenden Litteratur zu legen. In einem Grundriß wie in einer Vorlesung wirkt es nur verwirrend auf den Leser wie den Hörer, wenn ihm eine zu große Auswahl von Schriften vorgelegt wird, weil er selbst die richtige Wahl nicht zu treffen vermag. Ich habe deshalb diese möglichst beschränkt, wobei: natürlich wiederum das individuelle Urteil des Verfassers einseitig zur Geltung kommt.