38 Edelmetall ınd Geld. und das Geld steht allen Waren in der Hinsicht gegenüber, daß diese zum Gebrauch und nach Bedarf eingekauft werden, während man das Geld im allgemeinen nur bei Verkauf oder für Dienstleistungen erhält, also nicht seiner selbst wegen. In früheren Zeiten freilich wurde es bezogen mit der ausdrücklichen Absicht, es als Sparmittel zu verwenden, was heutigen Tages mehr in den Hintergrund gedrängt ist. Auch gegen- wärtig noch müssen Arbeitgeber es sich zu bestimmten Zeiten ver- schaffen, um damit Zahlung leisten zu können, wie die Banken es parat halten müssen, um es nach Bedarf ihren Kunden abtreten zu können. Doch sind dies Ausnahmen, Eine besondere Eigentümlichkeit liegt bei dem Geld vor, daß dem- selben unter Umständen vom Staate ein besonderer Wert beigelegt werden kann und beigelegt wird, was uns aber erst später zu beschäftigen haben wird. Viel Verwirrung ist dadurch entstanden, daß sehr häufig Geld mit Münze, und Münze mit Edelmetall identifiziert wird, während diese Begriffe sorgfältig auseinandergehalten werden müssen, ihre eignen Bedingungen der Wertbestimmung haben und unter Umständen ver- schiedene Funktionen zu übernehmen haben. Durch die Prägung als Münze erhält das betreffende Stück Metall eine völlig andere Aufgabe als bisher, und erst wenn es wieder eingeschmolzen wird, tritt es in die frühere Stellung zurück. Als Münze ist es Geld, aber es ist nicht das allgemeine Geld, sondern durch die gesetzliche Bestimmung kann auch ein anderer Gegenstand zu Geld gemacht werden, wie neben dem Kupfer das Nickelgeld und das Papiergeld. Durch die staatliche Be- stimmung, daß der betreffende Schein für 10 Thaler, Gulden, Rubel in Zahlung genommen werden soll, wird der betreffende Gegenstand anter entsprechenden Umständen bei ausreichender Autorität der Staats- gewalt als allgemeines Zahlungsmittel zu fungieren vermögen. In der Zuversicht, daß man nicht nur an den Staat, sondern auch an das Publikum überall damit entsprechende Zahlung leisten kann, wird man den Gegenstand selbst gerne im vollen Werte acceptieren. Die allge- meine Absatztähigkeit als Grundlage eines allgemeinen Tauschmittels ist dadurch gegeben. Während die Metallmünze auf Grund des Metall- gehaltes und dessen Wertes die Umlauffähigkeit besitzt, ist es hier das gesetzliche Gebot und das Vertrauen des Publikums zum Staate, welche dem Schein die Zirkulationsfähigkeit verschaffen, ohne daß er einen eigenen Wertgehalt aufzuweisen hat. Dies Verhältnis tritt auch in anderen Fällen zur Erscheinung, wie z. B. die preußischen Thaler in der Gegenwart zu drei Mark allgemein von Hand zu Hand gehen, obgleich ihr Silbergehalt nur auf etwa 1*/, Mk. zu veranschlagen ist, Das Vertrauen darauf, daß der Staat stets selbst den Thaler zu drei Mark in Zahlung nehmen wird, genügt, um ihm dauernd die Absatz- fähigkeit zu verschaffen. Aber natürlich ist dieses Vertrauen kein un- bedingtes, sondern hängt mit dem Kredite des Staates, den allgemeinen Konjunkturen etc. zusammen, Die volkswirtschaftlichen Verhältnisse zeigen sich durchweg stärker, als der Einfluß der Staatsgewalt, wie sich bei der Erörterung der Papiergeldverhältnisse ergeben wird.