142 — Zankgründungen. zunahm und sich an einzelnen Punkten konzentrierte, wie vor allen Dingen an den Plätzen der Waren- und. Wechselmessen, um so mehr stellte sich das Bedürfnis heraus, durch Bildung großer Institute dem eschäfte eine größere Sicherheit zu geben, und sich der Ueberlegen-2eit einzelner Geldmänner zu entziehen, indem sie genossenschaftlichen Yharakter gewannen oder Staatsanstalten wurden. Der erste derartige Yersuch wurde in Genua gemacht, wo 1407 in der „Casa di san Giorgio“ eine Girobank gegründet wurde; in Barcelona bereits 1401, jedoch nicht mit der gleichen Bedeutung. Eine weitere und nachhaltigere Nachbildung derselben trat indessen erst Ende des 16., dann im Laufe des 17. Jahrhunderts auf, nachdem durch Ueberspekulation und unrationelles Verfahren eine größere Zahl bedeutender Bankiers Bankerott gemacht hatten, und viele Geschäftsleute und sonstige vermögende Männer mit in das Verderben gezogen hatten, Der erste hier in Betracht kommende Versuch ging in den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts von dem venetianischen Staate aus, der für die spä-‚eren Gründungen typisch wurde. Die Veranlassung soll gewesen sein, daß die Regierung sich nach erheblichen Kriegen in großer Geldverjegenheit befand und sich genötigt sah, eine Anleihe aufzunehmen, wobei sie sich natürlich nur an die heimischen Kaufleute wenden konnte. Da aber die Gefahr vorlag, durch die Entziehung bedeutender Summen den Handel zu schädigen, kam man auf den Gedanken, auf Grund der eingezahlten Summen ein Staatsschuldbuch aufzulegen, in welchem jedem Kaufmann ein Folium eröffnet wurde, auf welchem die dem Staat geliehene Summe ihm gut geschrieben wurde, so daß nun die Kaufleute auf Grund ihres Guthabens ihre Geschäftsthätigkeit weiter fortsetzen konnten, indem die Zahlung des einen an den anderen durch Uebertragung der Summe von dem Folium des einen auf das des anderen vollzogen wurde. Auf diese Weise konnte der Staat erhebliche Beträge für sichin Anspruch nehmen, ohne den Handel lahm zu legen, denn auf Grund der Forderung an den Staat konnte nun jeder Kaufmann seine Einkäufe machen, Zahlungen an andere leisten und so seine Geschäfte ungeschwächt fortsetzen. Bald darauf geschah die Gründung der Staatsbank, welche als „banco del giro“ von 1619—1806 bestanden hat. In Mailand wurde die „Banco di St. Ambrogio“ 1593, 1609 die Amsterdamer Wisselbank, 1619 die Hamburger Bank, welche bis 1873 bestanden hat, die Nürnberger 1621 ins Leben gerufen. Während diese sämtlich Staats- resp. städtische Banken waren, wurde: die englische Bank 1694 als Aktiengesellschaft gegründet, indem durch Gesetz denjenigen, welche dem Staate die Summe von 1,2 Mill. Pfd, Sterl. leihen würden, das Privilegium zur Errichtung einer Bank gewährt wurde. Diese Banken waren ursprünglich reine Girobanken, sie beruhten darauf, daß eine Anzahl bedeutender Unternehmer erhebliche Summen bar in den Kellern der Bank deponierten, worüber ihnen ein Folium in dem Bankbuche eröffnet wurde, und sie nun unter einander Zahlungen in der erwähnten Weise durch Uebertragung begleichen konnten, so daß dabei die deponierten Gelder unberührt liegen blieben und nur ausnahmsweise und in beschränktem Maße herausgezogen werden durften. Dies schloß ein, daß die Mitglieder der Bank oder die Bankbürger aur untereinander Geschäfte machen konnten, worin natürlich eine große Beschränkung lag. Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens bestand darin. daß die bedeutenden Summen, die zur Grundlage des