1610 — leichte Uebertragbarkeit macht ihn geeignet zum Zahlungsmittel, be- sonders für große Summen und am wichtigsten für den internationalen Verkehr. Während früher, namentlich in England, der Wechsel auch im Inlande sehr allgemein als Zahlungsmittel verwendet wurde, hat er in dieser Beziehung in der neueren Zeit wesentlich an Bedeutung ver- loren, und ist ersetzt durch Noten, Checks, Postanweisungen und durch den Giroverkehr. Seine Bedeutung als internationales Zahlungsmittel almınt dagegen noch fortdauernd zu, und er hat die außerordentlichste Verbreitung erlangt, so daß man sagen kann, ohne ihn wäre der jetzige internationale Handel in der vorliegenden Ausdehnung gar nicht möglich. Neben dieser Aufgabe als Zahlungsmittel, die ja allerdings auch auf einer Kreditoperation basiert ist, dient nun vermöge der charakteri- sierten Eigenschaften der Wechsel als Kreditmittel und hauptsäch- lich durch die Vermittelung der Bank in dem Diskonto- oder Es kompt-Geschäft. Der Wechsel schließt aber für den Schuldner Gefahren in sich and ermöglicht mancherlei Mißbrauch. Die Wechselstrenge schließt große Härten für den Schuldner ein, der am Fälligkeitstermine zahlungs- unfähig ist, und, wie bereits ausgeführt, sind weitgehende wirtschaftliche Schädigungen für ihn dabei unvermeidlich. Der Inhaber eines Wechsels hat über den Schuldner dadurch ein gewaltiges Uebergewicht, das häufig zu wucherischer Ausbeutung verwertet wird. Der Gläubiger richtet den Fälligkeitstermin so ein, daß er die Zahlung in dem Moment verlangen kann, wo der Schuldner am wenigsten zahlungsfähig ist, um ihm dann die weitgehendsten Konzessionen abzunötigen. Es ist bekannt, wie häufig Bauern infolge eines unbedeutenden Wechseldarlehens, z. B. behufs Ankaufs von Vieh, um ihren ganzen Grundbesitz gekommen sind, weil ihnen der Wechsel zur Einlösung präsentiert wurde im Momente, wo der Gläubiger wußte, daß der Schuldner die Summe nicht zahlen konnte, und die Prolongation des Wechsels nur gegen be- deutende Erhöhung der Schuld gewährt wurde. Wie ebenso junge, anerfahrene Leute für ein Darlehen von 1000 Mk. in Jahresfrist mit- anter das Drei-, ja Fünffache und noch mehr zu zahlen haben, wenn zie sich bei Ausstellung eines Wechsels mit 6 wöchentlichem Fälligkeits- termin fortdauernd zahlungsunfähig erweisen, und sich mit unverhältnis- näßigen Opfern weitere Stundung erkaufen müssen, um die Wechsel- Klage und -Exekution zu verhüten, die ibren Ruf und ihre Lebens- stellung vernichten würde. Man hat deshalb vielfach den Bauern, den Handwerker, den Arbeiter, wie einen Unmündigen für wechselunfähig erklären wollen, um ihn vor Mißbrauch zu schützen. In unserer Zeit der Kreditwirtschaft erscheint es richtiger, über die Natur und die Bedeutung des Wechsels in Landwirtschaft-, Industrie- und Fort- bildungsschulen Belehrung zu verbreiten, als dem Betreffenden dieses Mittel zu entziehen, sich einen leichten und billigen Kredit zu ver schaffen. Der Mißbrauch des Wechsels findet außerdem in der sogenannten Wechselreiterei statt, indem der Wechsel nicht ausgestellt wird auf Grund einer wirklich erfolgten Leistung, Warenlieferung oder Bar- zahlung, sondern allein, um ein Zahlungsmittel zu schaffen, für welches von anderer Seite ein Darlehn durch Verkauf oder Verpfändung des Wechsels gewährt, oder durch den Wechsel Zahlung für eine Schuld geleistet wird. Durch umfangreiche Fortsetzung dieser Maßregel seitens einer Person, die noch eines unberechtigten Kredites genießt oder den Conrad, Grundrifs der volit. Oekonomie. I Teil. 4. Aufl. ‘7 Wucher. Wechsel- reiterei.