297 in möglichster Ausdehnung die betreffenden Unternehmungen in die Hand nehmen und sie damit der Privatspekulation entziehen, Ganz unzweifelhaft ist dieses in vielen Fällen erwünscht und in der neueren Zeit gerade in Deutschland in erheblicher Ausdehnung auch geschehen. Man braucht nur an die Uebernahme der Eisenbahnen durch den Staat zu erinnern, wie an die Durchführung von Straßenbahnen, Gas- und alektrischen Anstalten, Wasserwerken und dergleichen durch die Städte, die im allgemeinen von großem Erfolge begleitet gewesen sind. Aber all die Unternehmungen, die dabei in Betracht kommen, sind gerade solche, bei denen auch die Form der Aktiengesellschaft anerkannter- maßen ohne jeden Nachteil ist, wo also durch dieses Vorgehen den erwähnten Uebelständen des Aktienwesens kein Abbruch geschieht, während jetzt allgemein wohl anerkannt ist, daß für sonstigen gewerb- üichen Betrieb sich Staat und Gemeinde noch weniger eignen als die Aktiengesellschaft; und nur sehr selten sind weitergehende Anstalten, hie und da Bierbrauereien, Bäckereien mit nachhaltigem Erfolge von Gemeinden betrieben. Gerade von Unternehmungen solcher Art werden die Aktien aber auch nicht zur Börsenspekulation zu verwerten sein, da sie weniger Kursschwankungen unterworfen sind. Dazu kommt, daß keineswegs in allen Städten, namentlich in kleinen Gemeinden, bei dem Magistrat und gar der Stadtverordneten- versammlung die Intelligenz und das richtige Verständnis vorauszu- zetzen sind, um ein rechtzeitiges Inangriffnehmen der erwähnten Ein- richtungen und eine sachgemäße Verwaltung voraussetzen zu können. Die Furcht, Schulden zu machen, entgegenstehendes Interesse bei einzelnen maßgebenden Mitgliedern, persönliche Rivalität zeigen sich sehr häufig als unüberwindliche Hemmnisse für ein zeitgemäßes Vor- gehen durch die Gemeinde selbst, so daß es eine Wohlthat sein kann, wenn die Sache durch eine Aktiengesellschaft in die Hand ge- nommen wird. Es ist deshalb eine angemessene Einengung des Aktienwesens von Staat und Gemeinde durch eigene Unternehmungen nicht zu er- warten, und besonders nicht da, wo sie am meisten wünschenswert ist. Die Gründungsthätigkeit. Nach Engel’s Berechnungen sind in Preußen gegründet worden: vor 1800 6 Gesellschaften mit 1.40 Mill. Mk. Kapital zon 1801—1825 16 N „3486 „ 0. „ 1826—1850 102 5 5 68749 5 02} ” 1851—1870 336 N x 2581,88 2 02? "n Deutschland?) wurden gegründet: Gesellschaften Kapital Mill. Mk. a 757 1478 544 106 871 872 873 1874 875 1876 1877 1878 1879 1880 A 4 7 99 Statistik. 1) Nach v. d. Borght im Handwb. d. Staatsw., dem deutschen Oekonomist ınd Chronik der Jahrb. £ Nationalökonomie.