265 — teilung durch Ausschluß von Verkauf, Verschuldbarkeit ete., wie durch sonstige fideikommissarische Festlegung verhindert. Sind solche Schranken nicht vorhanden, so gehen schon durch das gleiche Erbrecht bei stär- keren Familien auch sehr große Vermögen in der zweiten und dritten Generation erheblich auseinander, und noch mehr wirkt in dieser Hin- sicht das wirtschaftliche Leben selbst, welches fortdauernde Gefahren für das Vermögen in sich schließt, so daß es großer Vorsicht und in- tensiver Thätigkeit bedarf, um den Besitz längere Zeit intakt zu er- halten. Es ist eine alte Erfahrung, daß in den großen Kaufmanns- städten nur selten eine bedeutende Firma bis in die dritte Generation ohne einen Bankerott gelangt, und noch seltener in derselben Familie erhalten bleibt. Dasselbe ist in der Industrie und in der neueren Zeit auch in der Landwirtschaft zu beobachten, wo fortdauernd bedeutende Vermögen verloren gehen, und der Besitzwechsel ein außerordentlich rapider ist. Dazu kommt, daß in unserer Zeit und ganz besonders in Deutsch- land die humanistische Schulbildung bei der heranwachsenden Jugend der wohlhabenden Klassen den Erwerbsbetrieb künstlich erstickt durch die Mißachtung, welche dem materiellen Erwerbsstreben als Banausen- tum auf unseren Gymnasien entgegengebracht wird. Daher wenden sich verhältnismäßig selten Kinder reicher Häuser einem Gewerbe zu, sondern dem Beamtentum, besonders dem Offizierstande, um eine glänzende gesellschaftliche Stellung zu gewinnen, oder sie widmen sich Kunst und Wissenschaft, wo die Arbeit selbst in höherem Maße zum Genusse wird. In diesen Berufszweigen ist nur selten Gelegen- heit gegeben, Vermögen zu erwerben oder dasselbe zu vergrößern, aber sehr viel Veranlassung, dasselbe zu verkleinern. Durch die Gewohn- heit des preußischen Adels, sich dem Dienste des Königs zu widmen, hat derselbe sich mehr und mehr um den ursprünglichen Besitz ge- bracht. Friedrich der Große gestattete außer in Westpreußen dem Bürgertum überhaupt nicht den Besitz von Rittergütern. Heutzutage ist der größte Teil derselben in Händen von Bürgerlichen, und würde es. noch in viel ausgedehnterem Maße sein, wenn nicht ein großer Teil derselben durch Fideikommisse dem Adel gesichert wäre; und die Verarmung des Adels würde noch eine viel weitergehende sein, wenn er sich nicht in ausgedehntem Maße Töchter aus reichen industriellen und Kaufmannshäusern holte, um damit in einer anderen Weise wieder zur Verteilung der großen Vermögen beizutragen. Dazu kommt ferner die anerkannt geringe Leistungsfähigkeit der jeunesse dor6e, die nur zu häufig mit Arbeitsscheu extreme Genußsucht verbindet und dadurch das Ergebnis saurer Arbeit der Väter in kurzer Zeit vergeudet. So liegen eine Menge Verhältnisse vor, welche fortdauernd an der Verteilung der Vermögen arbeiten, die heutigen Tages erworben sein wollen, um sie nachhaltig zu besitzen. Die Gefahr einer fort- dauernd zunehmenden Konzentration des Besitzes ist deshalb sehr ge- ring, so lange sie nicht durch eine verkehrte Gesetzgebung einseitig begünstigt wird. Auch nach der Richtung ist aber die Entwickelung unseres volkswirtschaftlichen Lebens optimistischer aufzufassen als es gewöhnlich geschieht, daß der Arbeitslohn verhältnismäßig mehr steigt, als der Gewinn aus Besitz ohne Arbeit. a Vier Bezüge sind es, in die der Ertrag zerfällt, aus welchem ein das Einkommen stammt; wie er sich nach den verschiedenen Pro a an Den duktionsfaktoren verteilt, von denen jeder eine besondere Rente ab- Kategorien.