354 Plato’s Staat. zichtigt werden muß, obwohl es unter ganz anderen Voraussetzungen geschrieben ist, als die späteren und daher nicht ohne weiteres mit jenen zusammengestellt und verglichen werden kann. Plato lebte in einer Zeit der Entartung Griechenlands, wo auch unter den Bürgern der Gegensatz zwischen arm und reich in extremer Weise zur Ausbildung gekommen war, wo damit die Interessengegen- sätze und der Kampf um die materiellen Interessen sich mehr und mehr fühlbar machten. Er untersucht nun, wie ein Staat organisiert sein müsse, um diese Uebelstände zu vermeiden, und legt seine An- schauungen in seinem „Staate“ nieder, wobei er ausdrücklich aner- kennt, daß eine völlige Durchführung desselben für Menschen unmög- lich sei, weshalb er in einer zweiten Schrift „Die Gesetze“ Vorschläge für die vorliegenden Verhältnisse, die natürlich wesentlich von seinem Ideal abweichen, macht. Die Voraussetzungen, von denen er ausgeht, die man notwendig beachten muß, um nicht zu einer falschen Auffassung seiner Ideen zu gelangen, sind die folgenden: Er stellt sich vor allem die Neugrün- dung eines Staates vor, hat ferner nicht einen Staat in unserem Sinne im Auge, sondern mehr eine Stadt von etwa 5000 Bürgern und einer nicht sehr ausgedehnten Umgebung. Die dritte Voraussetzung ist die Scheidung der Bevölkerung in drei Klassen: die herrschende Krieger- klasse, die freie, aber nicht mit politischen Rechten versehene Klasse, welche die gewöhnlichen wirtschaftlichen Aufgaben übernimmt, und drittens die Sklaven. Unter diesen Voraussetzungen sucht er nun festzustellen, wie unter der kleinen Zahl der Kriegerklasse, welche allein die Landesverteidi- zung und die politische Leitung in der Hand hat, den „Wächtern“ des Staates, ein völliges Aufgehen in den politischen Interessen erzielt werden kann. Den Staat faßt er als abgeschlossenen, fest gefügten Organismus mit Selbstzweck auf, in dem auch die leitenden Bürger nur als untergeordnete Glieder angesehen werden, die ihr ganzes Sein der Gesamtheit zu widmen haben, individuelle Selbständigkeit nur in beschränktem Maße beanspruchen dürfen, hauptsächlich als Mittel zur Erreichung des höchsten Staatszweckes behandelt werden. Die Aufgabe, die sich daraus ergiebt, ist: 1. die Interessen aller Mitglieder der Hüterschaft des Staates, also der herrschenden Klasse, völlig gleich zu gestalten und alle individuellen Neigungen zu unter- drücken. 2. dieselben zur Verteidigung nach außen zur höchsten Leistungsfähigkeit zu bringen, Das Mittel hierzu sieht er in der Be- seitigung allen Privateigentums und Erziehung in völliger Einfachheit und Gleichheit, in der Aufhebung der Familie und der Ehe, Auswahl der passendsten Individuen zur Zucht, wie bei einer Herde, Aussetzung aller unvollkommen entwickelten Kinder und nur Aufziehung körper- lich allen Anforderungen entsprechender Individuen, und zwar nicht durch die Mutter, sondern gemeinsam in großen Staats-Erziehungs- anstalten. Die größte Sorgfalt soll auf die körperliche und geistige Erziehung verwendet werden, und zwar für beide Geschlechter in der gleichen Weise. Wir haben es hiernach nicht mit einem Staate nach unserem Be- griffe zu thun, sondern allein mit einer Art Beamtenklasse, welche auf Kosten der Gesamtheit ernährt und zur Verwaltung und Ver- teidigung herangezogen wird. Die wirtschaftliche Thätigkeit kommt hierbei überhaupt nicht in Betracht. Daß die ganze Auffassung