— 358 — nistischen Charakter, engherzigster, man kann sagen, kindlichster Art. Eine mehr philosophische Grundlage ist der Richtung erst im 18. Jahr- hundert und zwar in Frankreich gegeben. Trotzdem dieses in der neueren Zeit auf das entschiedenste be- kämpft ist, können wir nicht umhin, den eigentlichen Ausgangspunkt, J.J. Rous- wie bisher, in Jean Jaques Rousseau zu sehen. Wenn es auch 95°%% Liepmann gelungen ist, den Nachweis zu führen, daß Rousseau selbst niemals sozialistischen Anschauungen gehuldigt hat, und es längst bekannt ist, daß er nie die Konsequenzen seiner Jugendlehre gezogen 3at, sondern ihnen selbst verschiedentlich entgegengetreten ist, so wird lamit doch nicht die Thatsache aus der Welt geschafft, daß gerade seine erste Schrift und die darin enthaltenen geistvollen, in wenig szurzen prägnanten Sätzen zusammengefaßten Angriffe gegen das Privat- sigentum den tiefsten Eindruck machten und die allgemeinste Ver- breitung fanden, so daß sie zur Fortsetzung der Angriffe und der kritischen Beurteilung der Zeitverhältnisse in dieser Richtung mit größtem Erfolge anregten, und man in der nachfolgenden sozialistischen Litteratur ihre Spuren immer wieder entdecken kann. Im Jähre 1753 arschien seine berühmte Preisschrift der Akademie von Dijon „Trait6 sur V’origine de l’in6galit@ parmi les hommes“. Hiernach ist die Un- zleichheit der Lebenslage, des Besitzes, wie der geistigen und sittlichen Eigenschaften nur ein künstliches Produkt der Kultur, und daber sbenso die Not der großen Masse der Bevölkerung, Ursprünglich sind ach ihm alle Menschen gut und gleich; erst die Erziehung und die Bildung haben die Verschiedenheiten herbeigeführt, die wir gegenwärtig veobachten. Das Privateigentum sei nichts Natürliches, sondern schaffe our willkürliche Privilegien, worauf die berühmte Stelle folgt: „Der Erste, der ein Stück Land umzäunte und erklärte: Dies gehört mir, and Leute fand, die einfältig genug waren, ihm das zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viel Ver- heerungen, Kriege, wie viel Mord und Elend wären der Menschheit er- spart geblieben, wenn Jemand die Umzäunung umgerissen, die Gräben verschüttet und den Anderen zugerufen hätte: Hütet euch, diesem Be- :xüger zu glauben. Ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte les Bodens Allen gehören und dieser selbst Niemand gehört.“ Durch Jas Privateigentum sind nach ihm überhaupt die modernen Begriffe von Recht und Unrecht entwickelt, die Selbstsucht geweckt, und die Arbeits- teilung hat neue Uebel gezeitigt. Auch in seinem „Emile“ und in dem 1762 erschienenen „Contrat social“ finden sich noch eine Menge Stellen, die zur Ergänzung dieser angeführten Sätze angewendet werden können, wie: „Die bestehenden Gesetze kommen nur den Reichen zu gute, den Armen sind sie schädlich.“ Daraus folgt, daß der Staat nur dann den Menschen Vorteile gewährt, wenn, wie es sein soll, Alle etwas '1aben, Keiner zu viel hat. Von. ähnlichem Geiste beseelt ist die 1776 erschienene Schrift des Mably und Abbe Mably „De la lögislation ou principe des lois“ und schon vor- Andere, her seine gegen die Physiokraten gerichtete Schrift „Doutes pro- pos6s aux philosophes &conomistes sur l’ordre naturel et essentiel des societes politiques (Paris 1768). Noch zwei Männer erwähnen wir kurz, die, durchaus Anhänger der erwähnten Rousseauschen Lehren, dieselbe weiter zu begründen und auszubauen suchten: Linguet, „Theorie des lois civiles“, 2 Bde,, Paris 1767, und Brissot de Warwille, „Recherches philosophiaques