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        <title>Nationalökonomie</title>
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            <surname>Conrad</surname>
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      <div>9238 &amp;lt;=werden,

 um damit einen entsprechenden Einfluß auf die Abstimmung
zu gewinnen.
Der Aufsichtsrat muß mindestens drei Mitglieder umfassen. Er
kann erforderlichenfalls eine‘ Generalversammlung berufen und hat
die Gesellschaft gegen die Vorstandsmitglieder zu vertreten. Die
eneralversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit Bestellung
von Revisoren zur Prüfung eines Vorganges bei der Gründung, oder
bei der Geschäftsführung verlangen. Bei Ablehnung der Revision
trotz starker Verdachtsgründe kann das Gericht auf Antrag von
Aktionären mit mindestens ein Zehntel des Grundkapitals dasselbe
verlangen, wenn es sich um Vorgänge bei der Geschäftsführung handelt,
die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
6, Nach Abschluß des Geschäftsjahres ist der Generalversammlung
 ein Jahresbericht über die Führung und den Stand des Geschäftes
 zu unterbreiten, Eine Thatsache ist aber, daß diese Jahresberichte
 keinen ausreichenden Einblick in die Verhältnisse der Aktienzesellschaften
 gewähren, da Verschleierungen dabei außerordentlich
leicht sind. Wiederholt sind Aktiengesellschaften zur Liquidation gezwungen
 gewesen, die kurz zuvor einen sehr günstigen Jahresbericht
geliefert und eine hohe Dividende ausgezahlt hatten, weil derselbe nur
rechnerisch festgestellt war, z. B. durch eine höhere Taxation des Inventariums,
 des Strohvorrats etc. bei dem Gute einer Zuckerfabrik,
Aufführung eines Warenbestandes, der vorhanden sein sollte, aber
nicht vorhanden war. Man wird vielmehr daran festhalten müssen,
laß es eine Sicherung gegen Verluste bei Beteiligung an Aktiengesellschaften
 nicht giebt, und diese allein in der äußersten Vorsicht des
Publikums selbst zu finden ist. Die Beteiligung an einem Aktienunternehmen
 kann nur gerechtfertigt erscheinen, wo die ganzen Verhältnisse
vollständig bekannt und namentlich die Leitung als in sicheren Händen
anerkannt ist.

8 74.
Kartelle,

Kleinwächter, Die Kartelle. Innsbruck 1883.
Steinmann und Bucher, Die Nährstände und ihre zukünftige Stellung im
Staat. Berlin 1886.
Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Ueber wirtschaftliche Kartelle.
Leipzig 1894.
Jenks, Die Trusts in den Verein, Staaten. Jahrb. £. Nat.-Oekon,, 1891, Bd. I
Ders., The Trust Problem. New York 1900. ’ .
Liefmann, Die Unternehmerverbände, ihr Wesen und ihre Bedeutung, Freiburg
 i. B., Leipzig und Tübingen 1897,
L. Pohle, Die Kartelle der gewerblichen Unternehmer. Leipzig 1898.
Aschrott, Die Trusts. Archiv für Soziale Gesetzgebung 1897.

Unter Kartellen versteht man freiwillige Vereinigungen der Unternehmer
 zur Vermeidung der gegenseitigen Konkurrenz und zu gemeinsamem
 Vorgehen zur Beherrschung der Konjunkturen. a
5 Das Bestreben der Unternehmer, durch ein organisiertes Zu-En
 wem menhalten sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen, ist natürlich
streDungen, sehr alt. Man braucht nur an die alten Zünfte zu denken, die gerade</div>
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