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        <title>Nationalökonomie</title>
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            <forname>Johannes</forname>
            <surname>Conrad</surname>
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            <idno>1886436398</idno>
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      <div>Abschnitt Il.
Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft.

8 77.
Das Einkommen und seine Verteilung.
H. v. Treitschke, Der Sozialismus und seine Gönner. Preuß. Jahrb. 1875.
G&amp;amp;. Schmoller, Ueber einige Grundfragen des Rechtes und der Volkswirtschaft.
Jahrb. f, Nat.-Oekon. 1875 u. 76.
Ders., Lehre vom Einkommen, Zeitschr. £. d. ges. Staatsw., Bd. XIX.
Weifs, Das Einkommen. Zeitschr. f, d. ges. Staatsw. 1877.
Guth, Lehre vom Einkommen. 1878.
Robert Meyer, Das Wesen des Einkommens. Berlin 1887.
Fr. Jul. Neumann, Grundlage der Volkswirtschaftslehre. "Tübingen 1889.
Kleinwächter, Das Einkommen und seine Verteilung. Leipzig 1896.
H. Losch, Volksvermögen, Volkseinkommen und ihre Verteilung. Leipzig 1887.
W. Böhmert, Die Verteilung des Einkommens in Preußen und Sachsen:
Dresden 1898.
William Smart, Distribution of Income. London 1899.
Nachdem wir bisher die volkswirtschaftliche Produktion nach
allen Richtungen hin erörtert haben, also die Beschaffung der Güter,
welche zur Befriedigung der Bedürfnisse -des Volkes erforderlich sind,
haben wir nun die Verteilung der Güter zu berücksichtigen und die
Benutzung des Geschaffenen näher in das Auge zu fassen.
Die Werte, die aus einer wirtschaftlichen Thätigkeit eines Einzelnen
 oder eines ganzen Volkes hervorgehen, nennen wir den Ertrag
derselben. Die Gesamtsumme der erzielten Werte ist der Rohertrag,
ihm steht der Reinertrag gegenüber, der sich nach Abzug der Herstellungskosten
 von dem ersteren ergiebt, der also als Ueberschuß über
den Produktionsaufwand, als reiner Gewinn, Produit-net, wie ihn die
Physiokraten nannten, der Wirtschaft anzusehen ist.
Der Reinertrag der gesamten volkswirtschaftlichen Thätigkeit geht
nun in die Hände der wirtschaftenden Persönlichkeiten über, und
verteilt sich so in den Händen der in Betracht kommenden Bevölkerung.
 Die Summe von Werten, welche nun im Laufe einer gewissen
Zeit, gewöhnlich geht man hierbei von einem Jahre aus, in den Besitz
einer physischen oder juristischen Person als Reinertrag ihrer Wirtschaft
 übergeht, also verbraucht werden kann, ohne die Vermögenslage
 zu verschlechtern, nennen wir das Einkommen der betreffenden
Persönlichkeit. Der Nachdruck ist dabei darauf zu legen, daß die das
Einkommen ausmachenden Einnahmen als Reingewinn anzusehen sind,
also einen Zuschuß zu dem bisherigen Vermögensstamme bilden, und
daß sie aus der Wirtschaft der betreffenden Persönlichkeit stammen,
damit also im allgemeinen eine gewisse Nachhaltigkeit derselben an-Conrad,
 Grundrifs der polit. Oekonomie. I. Teil. 4. Aufl, 7

Ertrag.

Rinkommen.</div>
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