zn Latifundien. $ 16. Die Verteilung des Grund und Bodens. Die Landwirtschaft im deutschen Reiche nach der Betriebszählung vom 4 en 1895. Statistik des deuischen Reiches. Neue Folge. Bd. COX. Ber- n Or P /. Conrad, Die Landwirtschaft im deutschen Reiche. Jahrb. f. Nat. 1898, Bd, XVI. Ders., Handw. d. Staatsw., Art. Bauernstand. Bernhardi, Versuch einer Kritik der Gründe, die für grosses und kleines Grundeigentum angegeben werden. Petersburg 1849. Reichensperger, Die Agrarfrage aus d. Gesichtspunkt d. Nationalök. Köln 1848. Die Verteilung des Grund und Bodens sowohl im Besitz, wie im Betriebe ist in wirtschaftlicher wie sozialer Hinsicht von tiefgreifender Bedeutung, und seit lange ist ihre Wirkung von den Männern der Wissenschaft, wie von den Staatsmännern untersucht. In betreff der ersten Frage wird unbedingt gesagt werden müssen, dass eine zu starke Konzentrierung des Grundbesitzes in wenig Händen von ausserordent- lichem Nachteil ist, weil dadurch die übrige Bevölkerung an ent- sprechender Beteiligung an dem Grundbesitze verhindert wird, minde- stens durch eine erhebliche Verteuerung in Folge der Verminderung des Angebots, durch welche die Erwerbung erschwert ist. Durch nichts wird aber Vaterlandsliebe, Anhänglichkeit an die Scholle, Inte- resse an der Blüte des Landes so gefördert, als durch den Besitz von Grund und Boden, wodurch das Wohl und Wehe mit der Gesamtheit geteilt werden muss. Wo nicht besondere Gründe für die Konzen- trierung des Besitzes in einzelnen Händen unter bestimmten Verhält- nissen nachgewiesen werden können, wird dieselbe als mehr oder weniger unheilvoll angesehen werden müssen, und der Staat hat die Aufgabe, derselben entgegen zu wirken, Wo aber die Grenze liept, deren Ueberschreitung schädlich ist, wird natürlich nicht apriori ange- geben werden können, sondern hängt von den Verhältnissen ab. Sie wird in jedem Lande anders gelegen sein. Wo erhebliche Flächen in einer Hand vereinigt sind, spricht man von Latifundien, womit ausgedrückt werden soll, dass die Besitzungen das normale Mass überschreiten und dadurch schädlich zu wirken beginnen. Ein bestimmter Umfang hierfür ist, wie schon angedeutet, nicht anzu- geben. Wo es sich um geringwertige Länderstücke handelt, die nur sehr extensiv ausgenutzt werden können, und wo zugleich die Bevölkerung eine ausserordentlich dünne ist, werden die Besitzungen schon grosse Ausdehnung gewinnen können, ohne als anormal gelten zu müssen, In Südamerika, Südafrika, wo die Landwirtschaft mehr zurücktritt, die grossen Herden den Hauptwohlstand bilden, die grosse Weideflächen ge- brauchen, müssen die einzelnen Besitztümer von grosser Ausdehnung sein. Unter unseren Verhältnissen und namentlich, wo ein intensiver Ackerbau vorliegt, der Wert des Grund und Bodens ein hoher ist, wird schon ein geringerer Umfang als übermässig bezeichnet werden können. Wo die Hauptnutzung in der Waldkultur liegt, die wiederum erst in einer grösseren Ausdehnung angemessen durchgeführt werden kann, wird vielleicht die zehnfache Grösse als bei gutem Ackerlande noch angemessen sein. Dadurch ergiebt sich, dass auch in demselben Lande mit zunehmender Kultur eine immer kleinere Fläche schon als Latifundium gelten kann. Wenn wir unter unseren norddeutschen Ver-