CC Bevölkerung Irlands reduzierte sich in den folgenden Dezennien von über 8 Millionen auf 5 Millionen Einwohner. Ebenso entstand 1849—51 infolge mehrjähriger Missernten, be- sonders auch in Wein, in verschiedenen Teilen Badens, Würtembergs, Hessens, eine tiefgreifende Krisis in den Agrargegenden mit grosser Bodenzersplitterung, so dass sich die Regierungen veranlasst sahen, mit Staatsmitteln die Auswanderung zu organisieren und die Grund- stücke zusammenzulegen, die von ihren Besitzern verlassen werden mussten, um wieder geordnete Zustände herzustellen. Parzellenwirt- Ganz anders liegen die Verhältnisse in Industriegegenden und schaft in In- in der Nähe von grösseren Städten. Hier wird die Parzellierung auch Justriegegend. ;p sehr kleine Stücke noch nicht von Nachteil sein, wenn kleine Hand- werker, besonders Arbeiter, kleine Stücke erwerben, um darauf nebenbei Gartenbau zu treiben. Hierdurch wird nicht nur die höchste Ver- wertung des Grund und Bodens erzielt, sondern viel höher ist zu ver- anschlagen, dass die betreffenden Inhaber darauf Gelegenheit finden, in frischer Luft eine Abwechslung in der Arbeitsthätigkeit zu gewinnen, die erfrischend auf Geist und Körper einwirkt. Je mehr die Arbeits- zeit in den Fabriken abgekürzt wird, um so wichtiger wird eine solche Ergänzung sein, da die Arbeitskraft dann entsprechend mehr verwertet werden kann. Je mehr die Fabriken ferner sich auf das Land ziehen, ım sO leichter wird es sich durchführen lassen, dass die Arbeiter ein Stückchen Land erwerben, und das wird als ein wesentlicher Fortschritt ınzusehen sein. Es tritt das weitere Moment hinzu, welches bereits erwähnt wurde, dass durch den Besitz von Grund und Boden dann lie Arbeiter von selbst Verständnis für die Bedeutung des Privateigen- tums, Anhänglichkeit an die Scholle gewinnen, von sozialistischen Utopien zurückkommen und eine gesunde Lebensauffassung und Beur- ;eilung des Staatswesens erlangen werden. Wo überhaupt eine sehr intensive Wirtschaft bei hohem Werte les Grund und Bodens vorliegt, wird die Parzellenwirtschaft für alle Fälle eine weiter gehende Berechtigung haben; so z. B. in Wein- und artenbaudistrikten, wie das am Rhein vielfach zu beobachten ist. Auf der anderen Seite hat man Gelegenheit in der Umgegend der Fabrik- städte trotz sonstiger Missstände und Armut das günstige Ergebnis der Parzellenwirtschaft zu beobachten. Zwischen jenen Extremen steht der Bauer, der uns allerdings in sehr verschiedener Form entgegentritt, insbesondere nach der Grösse der von ihm bewirtschafteten Fläche. - Unter Bauer überhaupt versteht man den ländlichen Besitzer, der zenügend Land hat, um sich und seine Familie von der Scholle aus- reichend zu ernähren und darauf volle Beschäftigung zu finden, der also keinen anderen Nebenverdienst gebraucht, wenn er ihn auch ab and zu eventuell in Fuhren etc. findet. Es ist dies die untere Grenze, Ist der kleine Grundbesitzer genötigt, Nebenbeschäftigung und Neben- verdienst zur Unterhaltung zu suchen, so hört er auf, Bauer zu sein. Er wird Hausbesitzer, Kossäthe, Parzelleneigentümer. Die obere Grenze für den mittleren oder bäuerlichen Besitz liegt da, wo der Inhaber nicht mehr mit seinen Arbeitern gemeinsam thätig ist, nicht selbst die Hand an den Pflug legt, was die Voraussetzung für den Bauern ist; während man von einem Gutsbesitzer spricht,