9251 darauf rechnen, dass allmählich der Gesundheitszustand und die Körper- entwicklung der Fabrikarbeiter nicht erheblich hinter dem der ländlichen Arbeiter zurückbleiben wird, und dass sie dieselbe physische Leistungs- fähigkeit im Dienst der Volkswirtschaft und der Landesverteidigung erreichen werden, wie jene. Besonders wichtig wird es auch in dieser Richtung sein, die Arbeitszeit herabzusetzen und um so mehr, je gesund- heitsschädlicher die Beschäftigung ist, eventuell durch Nötigung zum wiederholten Wechsel der Thätigkeit während desselben Tages, Je mehr Maschinen zur Anwendung kommen, die durch Motorkraft Schutz gegen getrieben werden, um so grösser ist, namentlich bei sehr langer Arbeits-Betriebsunfälle zeit, die Gefahr für die Arbeiter, durch dieselben geschädigt zu werden, wo- bei wiederum die eigene Nachlässigkeit und Sorglosigkeit des Arbeiters zu beklagen und zu berücksichtigen ist, da erfahrungsgemäss die Gewohn- heit die Gefahr vergessen lässt: Auch hier hat sich das gesetzliche Eingreifen als unerlässlich herausgestellt. Vorallem durch angemessene Abgrenzung der einzelnen Räumlichkeiten, Bekleidung der Maschinenteile und sonstige Massregeln zur Verhütung der Gefahr. In dieser Hinsicht hat die Ge- setzgebung in allen Kulturländern bereits ausserordentlich viel erreicht. Sehr wichtig sind Einrichtungen, um von jedem Punkte der Fabrik aus bei Eintritt einer Gefahr das ganze Getriebe zum Stillstand bringen zu können und die genaue Information sämtlicher Arbeiter, was sie in solchem Falle zu thun haben, wie das jetzt in den grösseren Etablisse- ments fast allgemein der Fall ist. Viel kann durch getrennte Speise-, besonders aber Waschräume und Bade- oder Douchegelegenheit zur Förderung der Gesundheit ge- schehen, besonders dort, wo der Arbeiter mit giftigen Stoffen zu hantieren hat, oder in sehr erhöhter Temperatur beschäftigt ist. Hier ist aller- dings nicht viel mit generalisierenden Bestimmungen zu thun, sondern sie müssen nach der Eigentümlichkeit der einzelnen Branchen spezialisiert werden, und es muss dem Arbeiter die Verpflichtung zur Benutzung der Einrichtungen auferlegt sein. Eines besonderen Schutzes bedürfen naturgemäss die Kinder, die sich nicht selbst helfen können und leider nicht immer an den Eltern die nötige Stütze haben, teils, weil sie ihn aus Not oder Unverstand nicht gewähren können, teils aber, weil sie ihn aus Habsucht nicht gewähren wollen. Je weniger entwickelt noch der jugendliche Körper ist, um so geringere Widerstandsfähigkeit hat er. Kine einseitige und namıentlich sehr lange Beschäftigung, welche dem Erwachsenen nicht schadet, trägt zur Verkümmerung des kindlichen Körpers bei. Ge- bückte Stellung, Druck auf die Brust bei der Arbeit, Thätigkeit in verdorbener Luft, bringen für sie die besondere Gefahr der Tuber- kulose hervor. Eine jede Ueberanstrengung und namentlich einzelner Muskeln oder Körperteile kann die physische Entwicklung nachhaltig schädigen. Dass in dieser Zeit noch Musse verbleiben muss, um die geistige Ausbildung zu fördern, liegt auf der Hand. Es ist deshalb jetzt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Schutzes für Kinder und jngendliche Arbeiter anerkannt und in den civilisierten Staaten mehr oder weniger durchgeführt. Die Frage ist nur, wie Weit darin zu gehen ist. Und hier wird die Antwort in den verschiedenen Ländern unter ungleichen Verhältnissen, wie namentlich auch nach der Art der Be- schäftigung, sehr verschieden ausfallen müssen. In dem Süden, wo die