271 günstigeres Ergebnis geliefert, als es auf andere Weise möglich ge- wesen wäre. Vom wirtschaftlichen Standpunkte aus ist der Grundsatz auf- zustellen, dass ein jedes Unternehmen die ganze Last selbst zu tragen hat, welche der Volkswirtschaft durch die KEigentümlichkeit des Be- triebes auferlegt wird. Man hält es für völlig selbstverständlich, dass der Unternehmer den Verlust auf sich zu nehmen hat, der ihm durch einen Brandschaden verursacht wird, oder dem Landwirte durch das Hinsterben seiner Herde, die von einer Seuche befallen ist. Wenn in einer Fabrik eine Kesselexplosion stattfindet, damit eine Mauer ein- stürzt, eine wertvolle Maschine zertrümmert wird, so fällt der Ver- lust allein auf den Besitzer; ebenso, wie wenn durch einen plötzlichen Preissturz der Waren sein Lager eine Entwertung erfährt. Alle diese betreffenden Unkosten müssen im Durchschnitte aus dem Ertrage der Unternehmungen gedeckt werden; und höchstens vorübergehend kann ihnen eine Hülfe aus anderen Quellen gewährt werden. Der Unternehmer hat die dauernde Unterhaltung der Gebäude und Maschinen zu über- nehmen, nicht nur in dem Momente des Gebrauches; den ganzen Vieh- stand zu ernähren, nicht nur die momentan benutzten Zugtiere. Genau so liegt die Sache bei der Unterhaltung der Arbeiterschaft, Auch hier haben die Produktionszweige die gesamten Unkosten zu tragen, die zur Unterhaltung nicht nur des momentan Arbeitenden erforderlich sind, sondern auch seiner Familie. Der Lohn muss ausreichen, sowohl für die Zeit der Arbeitsfähigkeit aller Mitglieder, wie auch zur Unter- haltung der Arbeitsunfähigen, der Kranken, der Altersschwachen, wie der bei der Arbeit Verunglückten und deren Angehörigen. Der ganze Arbeiterstand muss vorhanden sein, um die Industrie zu unterhalten, nicht nur eine Anzahl momentan arbeitsfähiger Leute. Hierfür dauernd andere Kreise heranzuziehen, erscheint als eine Ungerechtigkeit; und wo ein Produktionszweig ohne diese Hülfe nicht bestehen kann, hört seine Existenzberechtigung ‚auf. Er ist eine. Schmarotzerpflanze, die auf Kosten anderer ihr Dasein fristet. So wird es als allein gerecht- fertigt erscheinen und ist als Grundsatz für unsere Frage aufzu- stellen, dass die Unkosten des Unterhaltes der Arbeiterklasse und somit auch der Arbeiterversicherung aus dem Ertrage der beteiligten Unternehmungen zu decken sind. Hierbei kann nun in zweierlei Weise vorgegangen werden. Entweder man lässt den ganzen Betrag von dem Arbeiter selbst zahlen oder von dem Unternehmer. In beiden Fällen kommt er aus derselben Kasse. In dem ersten Falle liegt nur die Gefahr vor, dass die momentane Lebenshaltung des Arbeiters dadurch erheblich herabgedrückt wird. Denn erst nach langen Kämpfen würde er imstande sein, eine entsprechende Lohnerhöhung durchzusetzen, um damit die neue Zubusse dem Arbeitgeber aufzu&ürden. Wendet‘ man sich dagegen völlig an den Letzteren, so wird der Arbeiter seinerseits nicht zu dem Gefühle kommen, sich den Unterhalt selbst zu verdienen. Die späteren Hülfszahlungen in Krankheitsfällen ete. erscheinen als eine Art Almosen, während es gerade darauf ankommt, das Selbst- bewusstsein der Arbeiter durch die Erkenntnis zu heben, sich durch eigene Zahlung einen Rechtsanspruch auf jenen Unterhalt erworben zu haben. So wird die Verteilung der Last auf die Schultern beider das Richtige sein. Wirtsch. Grundsatz. Das Unter- ıehmen als Fräger der T act.